Auszug - Antrag der Fraktion der GAL vom 11.03.2013 betr.: Überarbeitung der Kriterien für die Beurteilung der Kaufinteressenten/-innen von Erbbaurechtsgrundstücken - überwiesen in der 19. BVV am 20.03.2013  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Zentrale Aufgaben, Sozialraumorientierung und Wohnen
TOP: Ö 3
Gremium: Zentrale Aufgaben, Sozialraumorientierung und Wohnen Beschlussart: vertagt
Datum: Mo, 21.10.2013 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 18:11 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
0628/XIX Überarbeitung der Kriterien für die Beurteilung der Kaufinteressenten/-innen von Erbbaurechtsgrundstücken
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GALBzBm Kleebank
Verfasser:BzBm Kleebank 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
 
Wortprotokoll

Bezv

 

Bezv. Hotait schlägt, im Namen der Fraktion der SPD, eine Änderung des Antrages vor. Im ersten Satz soll nach hierbei eingefügt werden: . neben der Einkommensprüfung das Vorhandensein eines Kindes . Somit würde der erste Satz lauten:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, die Kriterien für die Beurteilung der Kaufinteressenten/-innen von Erbbaurechtsgrundstücken den aktuellen Vorgaben für die Förderung von Familien anzupassen und hierbei neben der Einkommensprüfung, das Vorhandensein eines Kindes, mindestens folgende Grundlagen zu beachten: .

 

Bezv. Meißner, A. erklärt, dass noch eine Prüfung des Rechtsamtes bezüglich des Wohnraumförderungsgesetzes und der Bedingung des Bezirksamtes, inwieweit die miteinander korrespondieren, aussteht. Aus diesem Grund wurde der Antrag in der letzten Sitzung vertagt. Ohne über diese Prüfung gesprochen zu haben, kann eine Annahme es Änderungsantrages nicht erfolgen.

 

BzBm Kleebank führt aus, dass ihm die Prüfung der Verwaltung nicht vorliegt.
(Anmerkung des BVV-Büros: wortgetreue Wiedergabe)

Aber ich kann sagen: Die sind unabhängig voneinander. Also, es ist nicht so, dass, sozusagen, Begriffsdefinitionen, beispielsweise bei den Kriterien von denen im Wohnraumförderungsgesetz, voneinander abhängen. Der Bezug, sozusagen, wird ja nur hergestellt über die Frage der zulässigen Einkommenshöhe. Das ist, sozusagen, die einzige Stelle wo die Kriterien von diesem Gesetz abhängen. Es geht ja um die Frage, wie definieren wir Familie und solche Dinge. Das ist davon unabhängig.

(Ende der wortgetreuen Wiedergabe)

 

Bezv. Höhne äußert, dass der Änderungsantrag der Fraktion der SPD übernommen wird.

 

In der anschließenden Diskussion, an der sich die Bezv. Meißner, A., Paolini, Höhne und Meys beteiligen, beantragt Bezv. Meißner, A. eine Vertagung, da durch die jetzt doch so schnelle Entwicklung zwar ein erneuter aber abschließender Besprechungsbedarf besteht.

 

Die Mitglieder erklären sich damit einverstanden.


 
 

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