Auszug - Antrag der Fraktion der GAL vom 11.03.2013 betr.: Überarbeitung der Kriterien für die Beurteilung der Kaufinteressenten/-innen von Erbbaurechtsgrundstücken - überwiesen in der 19. BVV am 20.03.2013
Bezv. Hotait schlägt, im Namen der Fraktion der SPD, eine Änderung des Antrages vor. Im ersten Satz soll nach hierbei eingefügt werden: . neben der Einkommensprüfung das Vorhandensein eines Kindes . Somit würde der erste Satz lauten:
Das Bezirksamt wird beauftragt, die Kriterien für die Beurteilung der Kaufinteressenten/-innen von Erbbaurechtsgrundstücken den aktuellen Vorgaben für die Förderung von Familien anzupassen und hierbei neben der Einkommensprüfung, das Vorhandensein eines Kindes, mindestens folgende Grundlagen zu beachten: .
Bezv. Meißner, A. erklärt, dass noch eine Prüfung des Rechtsamtes bezüglich des Wohnraumförderungsgesetzes und der Bedingung des Bezirksamtes, inwieweit die miteinander korrespondieren, aussteht. Aus diesem Grund wurde der Antrag in der letzten Sitzung vertagt. Ohne über diese Prüfung gesprochen zu haben, kann eine Annahme es Änderungsantrages nicht erfolgen.
BzBm Kleebank führt aus, dass ihm die Prüfung der Verwaltung nicht vorliegt. Aber ich kann sagen: Die sind unabhängig voneinander. Also, es ist nicht so, dass, sozusagen, Begriffsdefinitionen, beispielsweise bei den Kriterien von denen im Wohnraumförderungsgesetz, voneinander abhängen. Der Bezug, sozusagen, wird ja nur hergestellt über die Frage der zulässigen Einkommenshöhe. Das ist, sozusagen, die einzige Stelle wo die Kriterien von diesem Gesetz abhängen. Es geht ja um die Frage, wie definieren wir Familie und solche Dinge. Das ist davon unabhängig. (Ende der wortgetreuen Wiedergabe)
Bezv. Höhne äußert, dass der Änderungsantrag der Fraktion der SPD übernommen wird.
In der anschließenden Diskussion, an der sich die Bezv. Meißner, A., Paolini, Höhne und Meys beteiligen, beantragt Bezv. Meißner, A. eine Vertagung, da durch die jetzt doch so schnelle Entwicklung zwar ein erneuter aber abschließender Besprechungsbedarf besteht.
Die Mitglieder erklären sich damit einverstanden. |
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