Auszug - Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans VIII - B 11b im Bezirk Spandau, Ortsteile Spandau und Hakenfelde  

 
 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin
TOP: Ö 39.6
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Mi, 28.08.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:02 - 23:30 Anlass: ordentlichen
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
0743/XIX Festsetzung des einfachen Bebauungsplans VIII - B 11b für das Gelände zwischen Askanierring, Havelschanze, Schützenstraße, Neuendorfer Straße, Triftstraße, Eiswerderufer, Havel, Wröhmännerpark, Wröhmännerstraße, Neuendorfer Straße, Falkenseer Platz, Falkenseer Damm, inklusive ... im Bezirk Spandau, Ortsteile Spandau und Hakenfelde
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzStR RödingBzStR Röding
Verfasser:BzStR Röding 
Drucksache-Art:Vorlage - zur Beschlussfassung -Vorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Kleebank
 
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt gemäß § 12 Abs

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG und § 6 Abs. 3 AGBauGB unter Vorlage der Begründung vom 29. Juli 2013 gemäß § 9 Abs. 8 des Baugesetzbuchs zum Entwurf des Bebauungsplans:

 

 

Entwurf der Verordnung

über die Festsetzung des Bebauungsplans VIII – B 11b

im Bezirk Spandau, Ortsteile Spandau und Hakenfelde

 

Vom.......................2013

 

 

Auf Grund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) in Verbindung mit § 6 Abs. 5 und mit § 11 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692), wird verordnet:

 

§ 1

 

Der Bebauungsplan VIII - B 11b für das Gelände zwischen Askanierring, Havelschanze, Schützenstraße, Neuendorfer Straße, Triftstraße, Eiswerderufer, Havel, Wröhmännerpark, Wröhmännerstraße, Neuendorfer Straße, Falkenseer Platz, Falkenseer Damm,

inklusive der Grundstücke Schäferstraße 2, Neuendorfer Straße 6, 7,

einer Teilfläche des Grundstücks Askanierring 154, 154 A, 155 Ecke Falkenseer Chaussee 8 sowie Abschnitte der Wröhmännerstraße und des Askanierrings

mit Ausnahme der Kleingartenanlage Kleckersdorf, der Grundstücke Grundbuch von Spandau Blatt 19200 und 42358 (östlich der Kleingartenanlage Kleckersdorf), des Koeltzeparks mit Jugendfreizeitheim und der Straße Am Koeltzepark,

einer Teilfläche der Schönwalder Straße und eines Abschnitts der Neuendorfer Straße im Bezirk Spandau, Ortsteile Spandau und Hakenfelde wird festgesetzt.

Er ändert teilweise den durch Senatsbeschluss über die Festsetzung des Bebauungsplans VIII – 11 im Bezirk Spandau vom 21. November 1955 (Abl. 1955, S. 1228) festgesetzten Bebauungsplan,

den durch Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans VIII – 21 im Bezirk Spandau vom 9. April 1968 (GVBl. S. 422) festgesetzten Bebauungsplan,

den durch Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans VIII – 24a im Bezirk Spandau vom 06. Oktober 1969 (GVBl. S. 1969) festgesetzten Bebauungsplan,

den durch Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans VIII – 27 im Bezirk Spandau vom 05. Juni 1958 (GVBl. S. 485) festgesetzten Bebauungsplan,

den durch Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans VIII – 31 im Bezirk Spandau vom 14. Februar 1962 (GVBl. S.198) festgesetzten Bebauungsplan,

den durch Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans VIII – 86 im Bezirk Spandau vom 23. August 1973 (GVBl. S. 1214) festgesetzten Bebauungsplan,

den durch Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans VIII – 189 im Bezirk Spandau vom 17. Mai 1979 (GVBl. S. 730) festgesetzten Bebauungsplan,

den durch Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans VIII – B 3 im Bezirk Spandau vom 7. Juli 2006 (GVBl. S. 686) festgesetzten Bebauungsplan.

 

§ 2

 

Die Urschrift des Bebauungsplans kann beim Bezirksamt Spandau von Berlin, Abteilung Bauen, Planen, Umweltschutz und Wirtschaftsförderung, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Vermessungsamt und Geoinformation, beglaubigte Abzeichnungen des Bebauungsplans können beim Bezirksamt Spandau von Berlin, Abteilung Bauen, Planen, Umweltschutz und Wirtschaftsförderung, Stadtentwicklungsamt, Fachbereiche Stadtplanungsamt und Bau- und Wohnungsaufsicht, während der Dienststunden kostenfrei eingesehen werden.

 

§ 3

 

Auf die Vorschriften über

 

  1. die Geltendmachung und die Herbeiführung der Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche (§ 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 des Baugesetzbuchs) und
     
  2. das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung (§ 44 Abs. 4 des Baugesetzbuchs)

 

wird hingewiesen.

 

§ 4

 

(1) Wer die Rechtswirksamkeit dieser Verordnung überprüfen lassen will, muss

 

  1. eine beachtliche Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften, die in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 2a Nr. 3 und 4 des Baugesetzbuchs bezeichnet sind,
     
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 des Baugesetzbuchs beachtliche
    Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
     
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 des Baugesetzbuchs beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
     
  4. eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die im Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs enthalten sind,

 

in den Fällen der Nummern 1 bis 3 innerhalb eines Jahres, in dem Fall der Nummer 4 innerhalb von zwei Jahren seit der Verkündung dieser Verordnung gegenüber dem Bezirksamt Spandau von Berlin schriftlich geltend machen. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen. Nach Ablauf der in Satz 1 genannten Fristen werden die in Nummer 1 bis 4 genannten Mängel gemäß § 215 Abs. 1 des Baugesetzbuchs und gemäß § 32 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs unbeachtlich.

 

(2) Die Beschränkung des Absatzes 1 gilt nicht, wenn die für die Verkündung dieser Verordnung geltenden Vorschriften verletzt worden sind.

 

§ 5

 

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

 

Dieser Beschluss schließt Änderungen und Ergänzungen mit ein, die die Grundzüge der Planung nicht berühren.


 
 

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