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Auszug - Antrag der Fraktion der GAL vom 11.03.2013 betr. Konzept für den bezirklichen Umgang mit asylsuchenden Menschen - überwiesen in der 19. BVV-Sitzung am 20.03.2013 in den Ausschuss für Zentrale Aufgaben, Sozialraumorientierung und Wohnen unter Mitberatung der Ausschüsse für Buk, Int, JHA, Soz  

 
 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 27.08.2013 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 19:20 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
0625/XIX Konzept für den bezirklichen Umgang mit asylsuchenden Menschen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GALBzBm Kleebank
Verfasser:BzBm Kleebank 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
 
Wortprotokoll

Bezv

 

Bezv. Höhne berichtet aus den Beratungen des Ausschusses für Sozialwesen, des Integrationsausschusses und des Ausschusses für Bildung und Kultur, deren Mitberatung bereits stattgefunden hat.

 

Bezv. Schneider stellt fest, dass der Jugendhilfeausschuss in seiner Beratung weitestgehend für den Punkt f) des Antrages zuständig ist. Sie findet es schwierig, den Kindern den Zugang zu den Kitas zu gewährleisten, da der Bezirk keine eigenen Kitas hat. Der Bezirk ist Mitglied im Verwaltungsrat Kita Eigenbetrieb Nord-West. Alle anderen Kitas sind in freier Trägerschaft. Hier kann man Gespräche führen und es wird sich dem Anliegen wohl niemand entgegen stellen, soweit Kapazitäten vorhanden sind.

 

Frau Goldschmidt-Ahlgrimm erklärt, dass die Kindertagesstätten inzwischen ihre Erfahrungen machen. Am liebsten möchte man die Kinder mind. ein Jahr vor Schulbeginn oder noch früher in der Einrichtung haben. Die Umsetzung ist jedoch sehr schwierig. Sie erläutert die Problematik in der praktischen Anwendung, da es keinen Integrationsstatus und damit auch kein zusätzliches Personal für diese Kinder gibt. Außerdem ist anschließend die Beschulung dieser Kinder infrage gestellt

 

Für Bgd. Kroggel stellt sich die Frage, unter wessen Federführung ein Gesamtkonzept, das alle Abteilungen beinhaltet, beauftragt werden soll. Ein weiteres Anliegen ist ihm die Klärung, wie mit Jugendhilfebedarfen für Asyl suchende Kinder umgegangen wird.

 

Bezv. Höhne erläutert, dass Grundlage des Antrages ist, die Probleme, die aus allen Bereichen kommen, zusammenzutragen. Es ist weder im Kitabereich noch in der Schule möglich, vor Beginn des Schuljahres Willkommensklassen einzurichten. Es kommt immer wieder zu Verzögerungen, ob wohl die Schulpflicht besteht. Weiter gibt es Verzögerungen durch die Auswahl der Schulen und der entsprechenden Lehrkräfte, die zur Verfügung gestellt werden müssen. Hier müssen die Begleitumstände stimmen wie z. B. ein Integrationsstatus und Sprachförderung.

 

Bezv. Schneider ist der Auffassung, dass sich der Bezirk ohnehin Gedanken zu dieser Thematik macht, allein wegen der aufkommenden Problematik in Berlin. Es kann nicht sein, dass der Bezirk umgehend einen Zugang zur Vorschule, Sprachförderung in Kitas sowie zur Schule gewährleisten will, es aber nicht gewährleisten kann. Sie erklärt den Grundgedanken für gut und richtig, für den Integrationsstatus und die damit verbundene Ausstattung in den Kitas und Schulen ist allerdings das Land Berlin in der Verantwortung, da die Bezirke für eine Umsetzung vom Land abhängig sind. Das Konzept müsste auf der Landesebene erarbeitet werden. An die Landesebene richtet sich jedoch nur der erste Punkt des Antrages.

 

Bezv. Kosiol ist irritiert über die Beratung, da er den Antragstext gut findet, in dem es heißt, dass das Bezirksamt ein Konzept erstellen soll und darin Aussagen zu bestimmten Punkten getroffen werden sollen. Die Feststellung, dass das Bezirksamt nichts gewährleisten kann ist nicht relevant, da dies nicht Inhalt des Antrages ist. Es ist die Entwicklung eines Konzeptes gefordert, in dem Aussagen über bestimmte Punkte getroffen werden sollen. Wenn das Bezirksamt etwas nicht gewährleisten kann, dann wird es dies in dem zu erstellenden Konzept darlegen.

 

Nach einigen Erörterungen der Bezv. Höhne zur Einrichtung der Stelle für eine/n Beauftragte/n für Migration, Integration und Inklusion und der Zuständigkeit für diesen Antrag in dem Bereich soll genau hier entgegengewirkt werden, dass der Bezirk nichts machen kann. Es gibt gesetzliche Verpflichtungen als Vorgabe aus dem Abgeordnetenhaus sowie Vorgaben, die das Lageso für Vereinbarungen mit den Freien Trägern bekommen hat. Weiterhin gibt es die Situation, dass die Bezirke äußern, sie würden gerne etwas unternehmen, jedoch keine Möglichkeit haben und umgekehrt auf Senatsebene erklärt wird, es wäre Sache der Bezirke.

 

An dieser Stelle sollte man sich der eigenen Verantwortung in dem Rahmen der Möglichkeiten stellen und die Punkte benennen, bei denen man an Grenzen stößt.

 

Die Anregung des Bgd. Kroggel bezüglich der Federführung und der Klärung von Jugendhilfebedarfen sollte im Antrag aufgenommen werden.

 

In einer weiteren Diskussion, an der sich die Bezv. Höhne, Schneider, Canto, Kessling, Kosiol, Mross, Bgd. Kroggel und Lorch beteiligen, werden u. a. folgende Punkte angesprochen:

 

- Für Bezv. Schneider stellt sich die Frage, welches Personal das Konzept erarbeiten soll. Außerdem hätte sie es für wichtig erachtet, wenn die Diskussionen aus den anderen Ausschüssen vorgelegen hätten.

 

- Bezv. Millies erklärt für die Fraktion der CDU, dass sie sich bei einer Abstimmung enthalten werden, da es für sie nicht schlüssig ist, ein Konzept zu erstellen, was nicht umgesetzt werden kann bzw. nicht im Aufgabengebiet des Bezirks liegt.

 

- Bezv. Canto weist darauf hin, dass jeder einzelne Punkt einen Antrag für sich ausmachen würde.

 

- Bgd. Baron sieht diesen Antrag in der Mitberatung, bei dem der JHA für den Punkt f) des vorliegenden Antrages zuständig ist. Über die anderen Punkte beraten andere Ausschüsse über deren Zuständigkeit für einzelne Antragspunkte. Daher sollte sich der JHA auch nur zu dem Punkt f. klar äußern. Über die anderen Punkte hat der JHA seines Erachtens nicht zu befinden.

 

Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses kommt bei 10 Ja-Stimmen (3 Bezv. der Fraktion der SPD, 2 Bezv. der Fraktion der GAL, 1 Bezv. der Fraktion der Piraten, 4 Bgd.) und 3 Stimmenthaltungen (3 Bezv. der Fraktion der CDU) überein, dem Ausschuss für Zentrale Aufgaben, Sozialraumorientierung und Wohnen zu empfehlen,

 

-          den Punkt f. mit der Änderungsempfehlung des Ausschusses für Bildung und Kultur, die Passage nach (ggf. Horten) zu streichen, zu beschließen,

 

-          als Punkt g. einzufügen: Weiterer Umgang mit auftretendem Kinder- und Jugendhilfebedarf.

 

-          der Punkt g. des Antrages wird Punkt h.


 
 

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