Auszug - Antrag der Fraktion der GAL vom 11.03.2013 betr.: Konzept für den bezirklichen Umgang mit asylsuchenden Menschen - überwiesen in der 19. BVV am 20.03.2013 zur Mitberatung für den Ausschuss für Zentrale Aufgaben, Sozialraum- orientierung und Wohnen  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur
TOP: Ö 6
Gremium: Bildung und Kultur Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 14.05.2013 Status: öffentlich
Zeit: 16:05 - 17:50 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
0625/XIX Konzept für den bezirklichen Umgang mit asylsuchenden Menschen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GALBzBm Kleebank
Verfasser:BzBm Kleebank 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
 
Wortprotokoll

Bezv

 

Bezv. Sonnenberg-Westeson begründet den Antrag der Fraktion der GAL.

 

BzStR Hanke erläutert bezüglich des Punktes f) des Antrages, dass ein Schulwechsel innerhalb eines Schuljahres nicht von Seiten des Bezirksamtes verhindert werden kann. In der Regel wird den Asylsuchenden nach ca. 3 Monaten ein Wohnort zugewiesen. Dieser kann in einem anderen Bezirk oder sogar Bundesland liegen.

 

Herr Lorenz führt ergänzend aus, es handelt sich hier um besondere Lerngruppen für Schülerinnen und Schüler, die kein Deutsch können. Dies sind nicht nur Asylbewerberinnen und -bewerber, sondern auch Ausländer, die nach Berlin/nach Spandau ziehen. Diese werden in den Klassen auf das Deutsche vorbereitet und nach einer gewissen Zeit in Regelklassen überführt. Das hat zur Folge, dass ein Schulwechsel unabdingbar ist.

 

Der Ausschuss kommt auf Antrag der Fraktion der SPD in seiner Beratung einstimmig überein, den letzten Satz unter Buchstabe f) zu streichen und dem Ausschuss für Zentrale Aufgaben, Sozialraumorientierung und Wohnen zu empfehlen, den Antrag in folgender geänderter Fassung anzunehmen und der BVV als Beschlussempfehlung vorzulegen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt,

 

  1. sich bei den zuständigen Stellen für die unbefristete weitere Nutzung sowie die für eine längerfristige Nutzung erforderlichen baulichen Anpassungen der von der AWO Mitte seit Oktober 2012 im Bezirk betriebenen zusätzlichen Unterkunft für Asylbewerber/-innen einzusetzen.
     
  2. Ein Konzept für den bezirklichen Umgang mit asylsuchenden Menschen zu erstellen, in dem u. a. Aussagen zu folgenden Punkten getroffen werden:

 

  1. Gewährleistung einer eigenständigen Lebensführung unter Wahrung der Privatsphäre, hygienischer und sanitärer baulicher Anforderungen und eines familiären Zusammenlebens,
     
  2. Berücksichtigung von besonderen Schutzerfordernissen z. B. von alleinstehenden Frauen, traumatisierten, chronisch kranken oder behinderten Menschen,
     
  3. Konzepte zu Betrieb und Betreuung, Größe und Standorte, Anzahl und Ausstattung der benötigten Plätze für die Asylerstaufnahme und die Anschlussunterbringung im Bezirk (nach Ablauf der bis zu sechs Wochen, maximal drei Monate dauernden Frist für die Erstaufnahme, vgl. § 47 AsylVfG),
     
  4. Anzahl und Ausstattung der benötigten Wohnungen für die Dauer des Asylverfahrens und die Verteilung auf die Stadtteile im Bezirk, sowie geeignete Maßnahmen um den Zugang zum regulären Wohnungsmarkt zu verbessern (Unterstützung der Wohnungssuche, Angebote/Kontingente der im Bezirk vertretenen Wohnungsgesellschaften, etc.),
     
  5. Netzwerk aller beteiligter Träger und Institutionen und Werbung weiterer Beteiligter,
     
  6. Umgehender Zugang der Kinder im Vorschulalter zur Betreuung und Sprachförderung in Kitas sowie der schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen in ganztägigen Schulen (ggf. Horten),
     
  7. Sicherung der Finanzierung, Organisation und Durchführung von Sprachkursen für erwachsene Asylsuchende.

 
 

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