Auszug - Antrag der Fraktion der GAL vom 11.03.2013 betr.: Konzept für den bezirklichen Umgang mit asylsuchenden Menschen - überwiesen in der 19. BVV am 20.03.2013 zur Mitberatung für den Ausschuss für Zentrale Aufgaben, Sozialraum- orientierung und Wohnen
Bezv. Sonnenberg-Westeson begründet den Antrag der Fraktion der GAL.
BzStR Hanke erläutert bezüglich des Punktes f) des Antrages, dass ein Schulwechsel innerhalb eines Schuljahres nicht von Seiten des Bezirksamtes verhindert werden kann. In der Regel wird den Asylsuchenden nach ca. 3 Monaten ein Wohnort zugewiesen. Dieser kann in einem anderen Bezirk oder sogar Bundesland liegen.
Herr Lorenz führt ergänzend aus, es handelt sich hier um besondere Lerngruppen für Schülerinnen und Schüler, die kein Deutsch können. Dies sind nicht nur Asylbewerberinnen und -bewerber, sondern auch Ausländer, die nach Berlin/nach Spandau ziehen. Diese werden in den Klassen auf das Deutsche vorbereitet und nach einer gewissen Zeit in Regelklassen überführt. Das hat zur Folge, dass ein Schulwechsel unabdingbar ist.
Der Ausschuss kommt auf Antrag der Fraktion der SPD in seiner Beratung einstimmig überein, den letzten Satz unter Buchstabe f) zu streichen und dem Ausschuss für Zentrale Aufgaben, Sozialraumorientierung und Wohnen zu empfehlen, den Antrag in folgender geänderter Fassung anzunehmen und der BVV als Beschlussempfehlung vorzulegen:
Das Bezirksamt wird beauftragt,
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