Auszug - Anmeldungen des Bezirks Spandau für den Entwurf der "Zusammenstellung der geplanten Investitionsmaßnahmen 2013 bis 2017"  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin
TOP: Ö 29.10
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 27.02.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:35 Anlass: ordentlichen
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
0521/XIX Anmeldungen des Bezirks Spandau für den Entwurf der "Zusammenstellung der geplanten Investitionsmaßnahmen 2013 bis 2017"
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzBm KleebankHaushalt, Personal und Rechnungsprüfung
Verfasser:Dr. Lange 
Drucksache-Art:Vorlage - zur Beschlussfassung -Beschlussempfehlung
 
Beschluss

1

  1. Die Anlagen 1 bis 7 der Anmeldungen des Bezirks für den Entwurf der "Zusammenstellung der geplanten Investitionsmaßnahmen 2013 bis 2017" sind der Senatsverwaltung für Finanzen - vorbehaltlich der Beschlussfassung durch die BVV - unter Einhaltung der Vorgaben fristgemäß einzureichen.
    In der Anlage 1 bei Kapitel 3820 Titel 71501 ist bei der Bezeichnung der Investition folgende textliche Ergänzung vorzunehmen: "… öffentlichen Toilette sowie Instandsetzung der Kapelle auf dem …".
    Den Anmeldungen sind die Dringlichkeitslisten für neue Hoch- und Tiefbaumaßnahmen als Anlagen 8 bis 10 beizufügen.
     
  2. Die SE Finanzen - Haushaltsamt - wird ermächtigt, die der Senatsverwaltung für Finanzen eingereichten Anmeldungen für den Entwurf der "Zusammenstellung der geplanten Investitionsmaßnahmen 2013 bis 2017" fortzuschreiben, sofern die Gesamtkosten aufgrund zwischenzeitlich erstellter Planungsunterlagen oder neuerer Kosten-Schätzungen zu ändern sind.
     
  3. Die SE Finanzen - Haushaltsamt - wird ermächtigt, die angemeldeten investiven Beschaffungen (Position 213 - Erwerb von beweglichen Sachen), die zu den Ausgabenfeldern A 01 und A 05 gehören, nach Maßgabe der Finanzierungsmöglichkeiten im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens für die Haushaltsjahre 2014/15 zu verändern.
     
  4. Eventuelle Fehlerkorrekturen können von der SE Finanzen - Haushaltsamt - ohne eine nochmalige Beschlussvorlage vorgenommen werden.
     
  5. Aus den Anregungen der Bürgerinnen und Bürger und den Stellungnahmen der Fachabteilungen ergeben sich keine Änderungen hinsichtlich des Entwurfs der Zusammenstellung der geplanten Investitionsmaßnahmen 2013 bis 2017.

 
 

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