Auszug - Antrag der Fraktion der GAL vom 22.10.2012 betr.: Mehr Verkehrssicherheit in der Landstadt Gatow - überwiesen in der 15. BVV am 31.10.2012 zur Mitberatung für den Ausschuss für Bauen und Verkehr
Bezv. Höhne stellt aus ihrer Sicht fest, dass der Ausschuss für Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten immer dann zuständig ist, wenn es um den ruhenden Verkehr, die Parkraumüberwachung oder um die Anordnung von Straßenbeschilderung geht. Bei baulichen Maßnahmen liegt die Zuständigkeit eindeutig beim Ausschuss für Bauen und Verkehr.
Der vorliegende Antrag beinhaltet bauliche Veränderungen sowie die Verkehrsüberwachung, für die die Polizei verantwortlich ist.
BzStR Machulik bestätigt die Angaben der Bezv. Höhne.
Aufgrund vorgenannter Feststellungen kommt der Ausschuss einstimmig überein, dem Ausschuss für Bauen und Verkehr in Form eines Protokollauszuges mitzuteilen, dass eine Mitberatung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten nicht erforderlich ist.
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