Auszug - Verzicht eines beratenden Mitglieds des Jugendhilfeausschusses auf Ausübung des Amtes
Die gemäß § 35 Abs. 7 Nr. 5 AG KJHG in Verbindung mit § 35 Abs. 8 Satz 1 AG KJHG von der BVV als beratendes Mitglied berufene Frau Dorothea Orlowski hat mit Schreiben vom 09.08.2012 ihren Rücktritt als beratendes Mitglied erklärt.
Nach § 24 Abs. 1 Buchstabe a) BezVG endet das Amt als Bürgerdeputierter oder Stellvertreter vorzeitig durch Verzicht. |
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