Auszug - Stundenzumessungen von Betreuung und Verwaltung trennen!
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass bei der Neuberechnung von Stundenzuweisungen für Erzieherstellen in der Verlässlichen Halbtagsgrundschule (VHG) die Betreuungsstunden mit und am Kind zahlenmäßig zuverlässig den Kindern zugute kommen. Die „reinen“ Verwaltungsaufgaben sind getrennt von der pädagogischen, erzieherischen Arbeit mit mindestens 4 Wochenstunden auszuweisen. Zu den Verwaltungsaufgaben gehören Vertretungsstunden bei krankheitsbedingten Ausfällen, Eltern- und Gremienarbeit, Koordinierungs- und kooperierende Arbeiten.
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Bezirksamt Spandau
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