Auszug - Bebauungsplan VIII-515-1 für eine Teilfläche des Grundstücks Daumstraße 65 sowie Teilflächen des Spandauer Sees im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst - Information über das Ergebnis der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit (Einsichtnahme)gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i. V. mit § 3 (1) BauGB - Information über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind, gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i. V. mit § 4 Abs. 2 BauGB  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 9
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 07.08.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:05 - 18:54 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Herr Röding führt aus, der Grünzug ist gebaut, der Lückenschluss rund um den Spandauer See ist vorhanden, sodass der Bebauungsplan jetzt nachgezogen werden kann

 

BzStR Röding führt aus, der Grünzug ist gebaut, der Lückenschluss rund um den Spandauer See ist vorhanden, sodass der Bebauungsplan jetzt nachgezogen werden kann. Der Vertrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mit dem Eigentümer verpflichtet dazu, im Bebauungsplan auf die jetzige Situation einzugehen.

 

Herr Marten erklärt, mit diesem Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Lücke geschlossen werden, wozu das förmliche Verfahren erforderlich ist.

 

Die Einsichtnahme wurde vom 21.02. bis 04.03.2011 durchgeführt. In diesem Rahmen hat das Umweltamt auf Altlasten hingewiesen. Diese sind jedoch nur dann problematisch, wenn im Zusammenhang mit dem Sondergebiet ein Vereinsheim und in dessen Rahmen auch ein Kinderspielplatz errichtet wird, da sich die Grenzwertüberschreitungen nur auf Kinderspielplätze beziehen.

 

Des Weiteren hat das Wasserschifffahrtsamt angemerkt, dass Steganlagen nach dem Wasserstraßengesetz zu genehmigen sind.

 

Die Trägerbeteiligung hat vom 08.02. bis 09.03.2012 stattgefunden.

 

Die Senatsverwaltung für Finanzen begrüßt die hergerichtete Parkanlage. SenStadtUm 1 E stellt fest, dass keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände berührt werden.

Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin/Brandenburg sieht keinen Eingriff in die Planung.

Die Berliner Wasserbetriebe verweisen auf die Einhaltung der Wasserschutzgebietsverordnung und die Sicherung von Leitungsrechten.

Weitere Hinweise gingen vom Wasserschifffahrtsamt bezüglich einer zeichnerischen Thematik ein und von SenStadtUm zum Ausbau der Begrünungen hinsichtlich der Lärm- und Luftreinhaltepläne.

 

Wie aus dem Bebauungsplan erkennbar, ist das Sondergebiet durch eine Parkanlage abgetrennt, was eine Regelung zum Fahr- und Leitungsrecht erfordert.

Wenn man an dieser Stelle ein Fahrrecht einräumen will, müsste eine Baulast eingetragen werden, so die Einlassung des Bau-, Wohn- und Aufsichtsamtes.

 

Das Umwelt- und Naturschutzamt sowie das Tiefbau- und Grünflächenamt weisen auf die immensen Störungen hin, die das Fahrrecht gemäß der bisherigen textlichen Festsetzung - Besucherverkehr zum Sondergebiet darf über die Parkanlage fahren - mit sich bringen würde. Auch sieht der von BzStR Röding angesprochene Vertrag kein Fahrrecht vor.

 

Nach Einschätzung des Stadtplanungsamtes ist es positiv, wenn die Spaziergänger in dem Grünzug nicht durch kreuzenden Fahrzeugverkehr gestört werden.

Um nicht nur den Störungs-, sondern auch den Gefährdungseffekt zu verhindern, ergeht kein Fahrrecht für die Parkanlage. Konsequenz daraus ist, die textliche Festsetzung wird verändert. Das heißt, das Nutzungsmaß und die Eingeschossigkeit werden herausgenommen und die Fläche sowie das Wassersportgebiet rein auf den Bestand festgelegt.

 

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Informationen über die Ergebnisse der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behördenbeteiligung zustimmend zur Kenntnis.


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 B-Plan VIII-515-1 (67 KB)    

 
 

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