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Auszug - Vorlage -zur Kenntnisnahme - vom 21.05.2012 betr. Straße nach der Spandauer Pädagogin Käthe Lorenz benennen - überwiesen in der 12. BVV am 13.06.2012 sowie auf Antrag der Fraktionen der SPD und GAL als Zwischenbericht anzusehen  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr
TOP: Ö 4.13
Gremium: Bauen und Verkehr Beschlussart: mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 21.08.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:57 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
0141/XIX Straße nach der Spandauer Pädagogin Käthe Lorenz benennen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBauen und Verkehr
Verfasser:L i e d t k e 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
   Beteiligt:BzBm Kleebank
 
Wortprotokoll

Bezv

Bezv. Haß, weist zum ersten Satz der Vorlage hin: Bei der Antragsbesprechung in der Ausschusssitzung, in der die AG Sozialdemokratische Frauen integriert war, hat der Stadtrat diese Dinge deutlich gemacht und es wurde gesagt, dass die politischen Organisationen ganz bewusst herausgenommen werden. Deswegen gab es den Änderungsantrag, der von politischen Organisationen nichts beinhaltet. In der Vorlage wird jedoch auf den Ursprungsantrag hingewiesen und das kann es nicht sein.

 

Er erläutert, dass Käthe Lorenz, egal welcher Parteizugehörigkeit, sich um diesen Bezirk verdient gemacht hat und aus diesem Grund wurde der Antrag eingebracht. Das hat durch diesen Änderungsantrag keinesfalls etwas mit politischen Organisationen oder mit gesellschaftlichen Gruppierungen zu tun. Der Änderungsantrag ist dann auch sehr neutral. Die Fraktion der SPD würde sich freuen und fordert dementsprechend das Bezirksamt auf, entsprechend tätig zu werden und dann auch eine Straße im Jahre 2015 zum 100. Geburtstag Käthe Lorenz zu widmen. Es handelt sich hier um einen Zwischenbericht, so dass es wieder aufgerufen wird.

 

Bezv. Harju stellt fest, dass auch der Fraktion der GAL aufgefallen ist, dass die Vorlage des Bezirksamtes auf den Ursprungsantrag argumentiert und nicht auf den Änderungsantrag, der auch beinhaltet, die Namenslisten kontinuierlich festzuschreiben. In der Vorlage ist, obwohl im Ausschuss diskutiert, nichts zu entnehmen von Veröffentlichungen im Internet und dass Transparenz an dieser Stelle geschaffen wird sowie dass vorrangig Frauennamen in die Straßenbenennungszeremonie einfließen. Der Geburtstag v. Käthe Lorenz ist 2015, so dass bis dahin genug Zeit ist. Frauen kommen im Straßenbild sehr selten vor. Es gab zwar einen Antrag der CDU, kleinere Straßen in Kladow nach Frauen zu benennen, ansonsten wurden die großen Straßen im Bezirk dann jedoch wieder nach Herren der Schöpfung benannt.

 

BzStR Röding erläutert seine Irritierung, ob er den aktuellen Stand der Beschlussfassung hat und verliest diesen.

 

Unabhängig von der Uneinigkeit des Ausschusses über die Beschlusslage der BVV erklärt Herr Hübner, dass er sich aufgrund des ihm zugesandten Beschlusses Gedanken gemacht hat und die Vorlage für das Bezirksamt gefertigt hat in dem Sinn, dass es nicht Aufgabe des Bezirksamtes ist, Vorschlagslisten anderer, dritter, zu veröffentlichen. Es kann auch nicht gesagt werden, welche Straßen 2015 benannt werden müssen. Die Vorlage widerspricht nicht grundsätzlich der Benennung. Es gibt ein hier im Ausschuss abgestimmtes Benennungsverfahren und wenn der Bezirk eine Straße hat und der Ausschuss und die BVV der Meinung sind, diese Straße ist geeignet zur Ehrung Käthe Lorenz’ im Jahr 2015, dann kann dies so gemacht werden. Es kann jedoch zum derzeitigen Zeitpunkt keine Straßenbenennung im Jahr 2015 versprochen werden.

 

BzStR Röding ergänzt die Ausführungen des Herrn Hübner und stellt fest, dass aufgrund des Antrages keine andere Antwort möglich ist und Vorschlagslisten nach vor wie nicht veröffentlicht werden. Es können auch keine Straßen, die jetzt zur Benennung anstehen, 3 Jahre warten.

 

Bezv. Haß stellt fest, die vor 16 Jahren überreichte Vorschlagsliste ist keine Vorschlagsliste einer Partei, sondern vom Bezirksamt. Außerdem ist der Antrag kein Prüfauftrag.

 

Dieser Aussage wird widersprochen. BzStR Röding führt aus, dass diese Liste von dritten kommt. Weiterhin bittet er darum, mit dem Vorsteher zu klären, welcher Text in der BVV beschlossen wurde. Er hat den Beschlusstext „Beschlüsse der BVV“ vor sich liegen und danach wurde ein Prüfantrag beschlossen. Unabhängig von dem Ergebnis wird fristgerecht eine neue Vorlage gefertigt. Jedoch kann das Bezirksamt bei einem Prüfantrag keine andere Antwort erteilen.

 

Die stellv. Vorsitzende stellt fest, dass die Mitglieder des Ausschusses die Vorlage als Zwischenbericht zur Kenntnis nehmen.


 
 

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