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Auszug - Mitteilungen des Bezirksamtes  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr
TOP: Ö 5
Gremium: Bauen und Verkehr Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 21.08.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:57 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll

BzStR Röding teilt u

BzStR Röding teilt u. a. mit:

 

a)      Die Fraktionen erhalten je ein Exemplar der Bauanträge für die Monate April, Mai, Juni und Juli 2012.
 

b)      Das Bezirksamt hat neue Standorte für die Dialogdisplays vorgesehen, und zwar in der Bismarckstraße vor dem Kant-Gymnasium, im Krampnitzer Weg gegenüber dem Blindenheim im Magistratsweg zwischen Südekumzeile und dem Fußgängerüberweg. Diese werden in den Herbstferien aufgestellt.

 

c)      Im Bereich des Schlaglochsonderprogramms hat das Bezirksamt seitens der Senatsverwaltung derzeit 490.000 Euro erhalten. Evtl. gibt es noch einmal 70.000 Euro. Dieses ist Geld für die Maßnahme Sanierung des Ritterfelddamms und nicht, wie in der Presse fälschlicherweise dargestellt, für die Gartenfelder Straße.

Die Gartenfelder Straße könnte aus einer Kombination Radwegeprogramm und anderer Mittel möglicherweise im nächsten Jahr durchgeführt werden. Es ist auch eine größere Maßnahme und bedarf der Mittelbereitstellung sowie der entsprechenden Anordnung durch die Verkehrslenkung Berlin.

Der Beschluss des Abgeordnetenhauses, 25 Mio. Euro für das Schlaglochsonderprogramm zur Verfügung zu stellen, ist bisher von der Senatsfinanzverwaltung so nicht umgesetzt worden. Es sind lediglich 5 Mio. Euro zur Verfügung gestellt worden. Dazu muss gesagt werden, dass die von allen Baustadträten sehr kritisch gesehen wird, weil der Bedarf ein deutlich höherer ist. Sollten, was parteiübergreifend für geboten gehalten wird, die vom Abgeordnetenhaus beschlossenen noch 20 Mio. Euro zur Verfügung gestellt werden, dann müssten diese Mittel auch übertragbar sein in das nächste Jahr.

In diesem Zusammenhang ist von der Verkehrslenkung Berlin und der oberen Straßenverkehrsbehörde mitgeteilt worden, dass die Bezirke die Baustellenanordnungen treffen sollten bzw. könnten. Das würde die untere Straßenverkehrsbehörde, Ordnungsamt, betreffen. Nach vehementem Einspruch des Bezirks Spandau und anderer Bezirke ist das korrigiert worden mit der Möglichkeit, dies zu tun. Auf der anderen Seite plant die Verkehrslenkung Berlin, weil sie offensichtlich organisatorisch oder personell Bedenken hat, dem Aufkommen nicht nachzukommen, diese Aufgabe möglicherweise den Bezirken zu überlassen, die aber weder das Personal noch das know how haben. Das geht bis die strafrechtliche Haftung des einzelnen Mitarbeiters, der das anordnet. Das Bezirksamt Spandau hat deutlich gemacht, dass dies nicht der Fall sein kann. Senator Müller hat angekündigt, dass er bis Anfang nächsten Jahres, wo er eine Sondersitzung der Baustadträte zum Thema Verkehr einberufen möchte, an der jetzigen Regelung festhält.

BzStR Röding kann nur dringend davor warnen, das zu verändern und begründet dies. Das Bezirksamt Spandau wird dieses Angebot jedenfalls ablehnen, zumal größtenteils Ampelanlagen betroffen sind, auf die Spandau ohnehin keinen Zugriff hat. Hier wäre wieder die Verkehrslenkung Berlin zu beteiligen. Darum macht das keinen Sinn.

 

d)      Der Bezirk Spandau hat 70.000 Euro von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung für Bordabsenkungen erhalten.

 

e)      Die Situation der gesamten Siedlung im Buschower Weg ist so, dass dem Bezirksamt die Zustimmung zum Ankauf für Flächen erteilt wurde und eine provisorische Entwässerung in einem Bereich erreicht werden kann. Damit ist das Gesamtproblem im Buschower Weg nicht gelöst.

 

Herr Hübner teilt u. a. mit:

 

f)        Zum Thema Ritterfelddamm wird der Ausschuss informiert, dass es derzeit eine Diskussion gibt, die noch nicht abgeschlossen ist. Die Verkehrslenkung Berlin hatte ein Haltverbot zur Busbeschleunigung im Bereich Schwabinger Weg bis Schallweg angeordnet. Das ist der Bereich, in dem es auch eine Kita gibt und die BVV eine Tempo 30-Zone beschlossen hat. Das Bezirksamt hat sich um diesen Beschluss auch gekümmert und dies eingefordert. Eine andere Abteilung der VLB hat jetzt ein Haltverbot für den Bus angeordnet. Dem hat das BA jetzt widersprochen mit dem Hinweis auf die Überprüfung/Beschlusslage Tempo 30. Es kann nicht sein, dass ein Teil der VLB den Verkehr beschleunigt und der andere Teil eine Tempo 30-Zone Prüfen soll. Das Verfahren ist noch nicht ausgestanden.

 

g)      Am Ritterfelddamm im Bereich Seekorso sollte es einen Fußgängerüberweg geben. Nach einem Treffen vor Ort mit vielen Beteiligten im Zuge des Fußgängerüberwegprogramms ist man zu dem Ergebnis gekommen, dass man zwei Fußgängerüberwege machen könnte, und zwar beiderseits der relativ breiten Einmündung des Seekorsos. Auch im alten südwestlichen Teil des Seekorsos wird an dem Mittelstreifen etwas verbessert, damit eine bessere Querung möglich ist.

 

h)      In der Teltower Straße ist es dem Bezirksamt nach mehreren BVV-Beschlüssen endlich gelungen, wenigstens in dem Bereich des Kinderspielplatzes des Schwarzen Weg/Elsgrabenweg Tempo 30 und eine kleine markierte Überquerungshilfe anzulegen.

 

BzStR Röding teilt weiter mit:

 

i)        Es wurde berichtet, dass ein weiteres Befahren der Niederneuendorfer Allee für den Schwerlastverkehr nicht möglich ist, wenn die Straße nicht irgendwann gänzlich gesperrt werden soll. Es gab entsprechende Gespräche mit den Umlandgemeinden, Verkehrslenkung etc. Das Bezirksamt bereitet derzeit eine entsprechende Anordnung vor, dass die Niederneuendorfer Allee für den Schwerlastverkehr ab 3,5 t mit Ausnahme des Buslinienverkehrs und des Lieferverkehrs für die Bürgerablage gesperrt wird. Eine weiträumige Beschilderung wird notwendig und es wird auch verkehrliche Auswirkungen in anderen Bereichen haben. Das wird vermutlich noch im November 2012 durchgeführt.

Da die Verbindung Niederneuendorfer Allee mit dem Umland allerdings für dringend notwendig gehalten wird, wird das Bezirksamt einen Antrag auf die Aufnahme in die überbezirkliche Investitionsplanung stellen. Das bedeutet allerdings die Notwendigkeit eines Planfeststellungsverfahrens, in dem alle Auswirkungen, Eingriff in Natur und Landschaft etc. gewürdigt werden. Man wird die Straße aber auch nicht erhalten und ausbauen können, wenn nicht ein Eingriff in den angrenzenden Baumbestand erfolgt, weil die jetzige Straßenbreite zu gering ist. Der Ausschuss sowie der Ausschuss für Natur-, Umweltschutz und Grünplanung werden zu gegebener Zeit informiert.

 

j)        Die Baugenehmigung für die Teilsanierung des Hallenbades Gatower Straße wurde fristgerecht erteilt, so dass alle Voraussetzungen bezüglich der Genehmigungen des Bezirkes für die Durchführung der Sanierung gegeben sind.


 
 

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