Auszug - Einheitliche Vorgaben für Akteneinsicht gemäß SGB X und VwVfG sowie im Rahmen des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung/dem Informationsfreiheitsgesetz  

 
 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin
TOP: Ö 37.1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Mi, 23.05.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:04 - 21:15 Anlass: ordentlichen
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
0137/XIX Einheitliche Vorgaben für Akteneinsicht gemäß SGB X und VwVfG sowie im Rahmen des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung/dem Informationsfreiheitsgesetz
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GALBzBm Kleebank
Verfasser:BzBm Kleebank 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, entsprechend der Rechtslage Vorgaben für die Durchführung der Akteneinsicht gemäß § 25 SGB X und § 29 VwVfG (Akteneinsicht durch Beteiligte) sowie dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung oder dem Informationsfreihei

Das Bezirksamt wird beauftragt, entsprechend der Rechtslage Vorgaben für die Durchführung der Akteneinsicht gemäß § 25 SGB X und § 29 VwVfG (Akteneinsicht durch Beteiligte) sowie dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung oder dem Informationsfreiheitsgesetz zu erstellen und in der Webseite des Bezirks Spandau unter dem Stichwort „Akteneinsicht“ einzustellen und dort auf die rechtlichen Voraussetzungen hinzuweisen.


  Beschluss: 23.05.2012 Bezirksverordnetenversammlung ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Mit Terminverzug am 27.02.2013 realisiert Verantwortlich:
Bezirksamt  
Sachbearbeiter/-in: (alle)  
Termin: 01.08.2012  
Vermerk:

 
 

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