Auszug - Einheitliche Vorgaben für Akteneinsicht gemäß SGB X und VwVfG sowie im Rahmen des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung/dem Informationsfreiheitsgesetz
Das Bezirksamt wird beauftragt, entsprechend der Rechtslage Vorgaben für die Durchführung der Akteneinsicht gemäß § 25 SGB X und § 29 VwVfG (Akteneinsicht durch Beteiligte) sowie dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung oder dem Informationsfreiheitsgesetz zu erstellen und in der Webseite des Bezirks Spandau unter dem Stichwort „Akteneinsicht“ einzustellen und dort auf die rechtlichen Voraussetzungen hinzuweisen.
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Bezirksamt Spandau
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