Auszug - Dauerhaft arm durch Arbeit? - Nicht mit Geldern des Bezirkes! (Antrag der Fraktion der GAL vom 27.09.2010 und Änderungsantrag der Fraktion der GAL vom 02.12.2010)
Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, welche Daten für die Vergabe und Kontrolle der aus Mitteln des Bezirkes bezahlten Firmen erforderlich sind, um die Erfüllung der (Mindest-) Anforderungen des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes vom 08. Juli 2010 sicherzustellen.
Hierbei sind der Umfang der zur Verfügung stehenden bzw. zu erhebenden Daten, die Zuständigkeit, die rechtlichen Grundlagen für die Zusammenarbeit der Behörden (z.B. JobCenter) und der diesbezügliche Verwaltungsaufwand des Bezirksamtes zu benennen.
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Bezirksamt Spandau
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