Auszug - Erweiterung der Kooperationsvereinbarung zwischen Jugendamt und JobCenter (Antrag der Gruppe der PDS v. 04.09.2006 - Drks. Nr. 4268/XVII - und Änderungsantrag)
Das Bezirksamt wird beauftragt, mit dem JobCenter in Verhandlung zu treten, um die bestehende Vereinbarung zwischen dem Jugendamt und dem JobCenter Spandau um folgende Punkte zu erweitern: 1. Die sozialen
Härten, die einen Auszug aus der elterlichen Wohnung und eine Kostenübernahme
der Miete für das selbstständige Wohnen rechtfertigen können, müssen klar
benannt werden. 2. Zur Klärung
der Frage, ob erkannte Problemlagen auch einen besonderen sozialen Grund im
Sinne des Gesetzes darstellen (die eine Zustimmung zum Auszug begründen), sind
diese Stellungnahmen durch das JobCenter anzuerkennen. 3.
Durch standardisierte Abfragen der Mitarbeiter des
JobCenters zu Vermittlungshemmnissen/Benachteiligungen ist sicherzustellen,
dass Jugendliche, die bei Antragstellung keinen Jugendhilfebedarf mehr oder
noch nie geltend gemacht haben, mit Ihren Problemlagen und Schwierigkeiten
richtig eingeschätzt und wahrgenommen werden. 4.
Bei den Beratungen sind kontinuierlich die Fachdienste
des Jugendamtes, besonders die des Allgemeinen Sozialpädagogischen Dienstes
einzubeziehen.
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Bezirksamt Spandau
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