Auszug - Die Mitglieder der BVV lassen sich überprüfen
1.
Die
Mitglieder der BVV Spandau lassen sich bei der zuständigen Stelle gemäß den
Vorschriften des Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) überprüfen. 2.
Jeder
Bezirksverordnete ist auf freiwilliger Basis und unter Berücksichtigung der
gesetzlichen Bestimmungen des StUG aufgefordert, im Rahmen der erforderlichen
Antragstellung usw. mitzuwirken. 3.
Einreichung
der Ersuchung und Entgegennahme von Mitteilungen werden über den BVV-Vorsteher
an die zuständige Stelle geleitet. Desgleichen ist bei der Mitteilung über das
Ergebnis zu verfahren. |
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Bezirksamt Spandau
- Tel.: (030) 90279-0