Der vom Bezirksamt vorgelegte Entwurf des Bezirkshaushaltsplans Spandau für die Haushaltsjahre 2018/2019 wird - einschließlich der Nachschiebeliste - wie folgt festgestellt:
Einnahmen Ausgaben Verpflichtungsermächtigungen
2018643.243.100643.243.1002.304.000
2019652.164.900652.164.9004.057.000
A. Bezüglich des Geschäftsbereichs 1 wird das Bezirksamt beauftragt,
folgende Ansatzerhöhungen vorzunehmen:
- im Kapitel 3700 ist der Ansatz im Titel 52510 im Jahr 2018 um 30.000 Euro auf 248.000 Euro und im Jahr 2019 um 30.000 Euro auf 248.000 Euro zu erhöhen. Die Erläuterungen sind zu ergänzen: „Von dem Ansatz sind für ein neues Projekt in jedem Haushaltsjahr 30.000 Euro vorgesehen. Eine davon abweichende Mittelverwendung bedarf der vorherigen Zustimmung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Rechnungsprüfung und Beauftragte.“
B. Bezüglich des Geschäftsbereichs 2 wird das Bezirksamt beauftragt,
folgende Ansatzerhöhungen vorzunehmen:
- im Kapitel 3610 ist der Ansatz im Titel 42701 im Jahr 2018 um 20.000 Euro auf 659.000 Euro und im Jahr 2019 um 30.000 Euro auf 669.000 Euro zu erhöhen.
- im Kapitel 3620 ist der Ansatz im Titel 42701 im Jahr 2018 um 50.000 Euro auf 1.290.000 Euro und im Jahr 2019 um 70.000 Euro auf 1.310.000 Euro zu erhöhen.
- im Kapitel 3640 ist der Ansatz im Titel 52306 im Jahr 2018 um 50.000 Euro auf 346.000 Euro und im Jahr 2019 um 50.000 Euro auf 365.000 Euro zu erhöhen.
- im Kapitel 3930 ist der Ansatz im Titel 51140 im Jahr 2018 um 30.000 Euro auf 34.000 Euro und im Jahr 2019 um 30.000 Euro auf 34.000 Euro zu erhöhen. Erläuterungen sind zu ergänzen: Mehr wegen erhöhten Bedarfs.
C. Bezüglich des Geschäftsbereichs 3 wird das Bezirksamt beauftragt,
folgende Ansatzkürzungen vorzunehmen:
- im Kapitel 4042 ist der Ansatz im Titel 67104 im Jahr 2018 um 180.000 Euro auf 17.475.000 Euro und im Jahr 2019 um 210.000 Euro auf 17.445.000 Euro zu kürzen.
D. Weitere Festlegungen
Das Bezirksamt wird ermächtigt, die sich bei der Aufrechnung ergebenden Differenzen, die nicht sachlichen Inhalts sind, zu beseitigen und Fehlerkorrekturen und Korrekturen bei den Erläuterungen vorzunehmen.
Die Bezirksverordnetenversammlung ist über eventuelle Änderungen durch die Beschlussfassung im Abgeordnetenhaus von Berlin in geeigneter Weise zu unterrichten.
Der Entwurf des Bezirkshaushaltsplans für die Haushaltsjahre 2018/2019 ist dem Abgeordnetenhaus von Berlin und der Senatsverwaltung für Finanzen fristgerecht einzureichen.