Aufgaben und Organisation des Schul- und Sportamtes

Strichfiguren setzen gemeinsam vier bunte Puzzleteile zusammen

Das Schul- und Sportamt des Bezirks ist nach dem Bezirksverwaltungsgesetz zuständig für die Aufgaben Schulträgerschaft und Förderung des Sports.

Dabei ist das Schulamt im Rahmen der Schulträgerschaft verantwortlich für die sogenannten äußeren Schulangelegenheiten sowie für die Durchführung des Anmeldeverfahrens zur Aufnahme in die Grundschule und beim Übergang von der Grund- in die weiterführenden Schulen (Jahrgangsstufen 5 und 7).

Auch die Sicherung der Schulpflicht einschließlich der Verfolgung von Schulpflichtverletzungen gehört zum Aufgabenbereich des Schulamtes. Außerdem werden Aufgaben der Schulentwicklungs- und Schulnetzplanung sowie der Immobilienverwaltung, Ausstattung und Unterhaltung von Schulen übernommen.

Der Fachbereich Schulentwicklungsplanung und Schulorganisation informiert und berät Sie in Fragen rund um die Schulorganisation, Sprachstandsfeststellungsverfahren und vorschulische Sprachförderung, ergänzende Förderung und Betreuung im Ganztagsbetrieb der Grund- und Sonderschulen (Schulhort) und Schulwegbeförderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf.

Der Fachbereich Sport des Schul- und Sportamtes ist Ihr Ansprechpartner, wenn es um Fragen zur Vergabe, Nutzung und Entwicklung von Sportanlagen geht.

Überblick über Fachbereiche und Ansprechpartner

Abgrenzung zur Schulaufsicht

Die Regionale Schulaufsicht als Außenstelle der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ist für alle inneren Schulangelegenheiten zuständig. Hierzu gehören beispielsweise

  • pädagogische Beratung, z.B. bei freiwilligem Schulwechsel
  • Fragen zum Zeugnis/zur Zeugnisanerkennung
  • Qualitätsentwicklung der Schulen
  • Steuerung der Personalversorgung
  • Umsetzung bildungspolitischer Vorgaben

Wie in jedem Berliner Bezirk gibt es auch in Spandau ein Schulpsychologisches und Inklusionspädagogisches Beratungs- und Unterstützungszentrum (SIBUZ). Dort können Sie sich zu schulpsychologischen, inklusionspädagogischen und sonderpädagogischen Fragen beraten lassen.