Vaterschaftsfeststellung

Was heißt das?

Wenn die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet sind, ist bei der Geburt des Kindes nur die Mutter per Gesetz festgestellt und wird zunächst als einziger Elternteil in die Geburtsurkunde aufgenommen.
Wenn sich die Mutter nicht sicher ist, wer Vater ihres Kindes sein könnte, der von ihr benannte Mann sich weigert die Vaterschaft anzuerkennen oder aus anderen Gründen eine Vaterschaftsanerkennung nicht möglich ist, sollte sich die Mutter an das Jugendamt wenden und eine Beistandschaft zur Vaterschaftsfeststellung beantragen. Sofern erforderlich, wird das Jugendamt ein gerichtliches Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft einleiten. In dem Verfahren vor dem Familiengericht wird es ggf. zur Einholung eines DNA-Gutachtens kommen, damit zweifelsfrei festgestellt werden kann, ob der benannte Mann der Vater des Kindes ist. Die Vaterschaft wird dann durch Beschluss festgestellt.
Erst mit Feststellung der Vaterschaft können die Unterhaltsansprüche des Kindes ab Geburt geltendgemacht werden.

Was muss ich beachten?

Zur Vermeidung von Wartezeiten ist zu empfehlen, Ihren Besuch vorher telefonisch anzukündigen. Die Tätigkeit des Jugendamtes als Beistand ist kostenfrei. Für ein gerichtliches Verfahren kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden. Bei Überschreiten von Einkommensgrenzen kann zunächst eine Gerichtsgebühr fällig werden.

Was muss ich mitbringen?

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Personalausweis

Wo kann mir weitergeholfen werden?

Abt. Jugend, Bildung, Kultur und Sport – Kindschaftsrechtliche Hilfen (Amtsvormundschaft)

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