Informationen zum Coronavirus
- Über die aktuellen Entwicklungen im Land Berlin informiert Sie die Senatskanzlei zentral unter https://www.berlin.de/corona/
- Coronavirus in Leichter Sprache und Gebärdensprache
- Anmeldung zu BVV-Fachausschüssen und BVV-Sitzungen … weiterlesen
- Infos zu bezirklichen Corona-Anlaufstellen, bürgerschaftlichen Engagement, mehrsprachigen Angeboten etc. ..weiterlesen
Mietendeckel - Durchsetzung der Auskunftspflicht einer Vermieterin oder eines Vermieters
Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter hat Ihnen innerhalb von zwei Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes zum Mietendeckel und vor Abschluss eines neuen Mietvertrages unaufgefordert Auskunft über die maßgeblichen Umstände zur Berechnung der Mietobergrenze zu erteilen. Auch die Höhe der Stichtagsmiete am 18.06.2019 hat Ihnen Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter auf Verlangen mitzuteilen. Sollte dies nicht geschehen, können Sie diesen Verstoß bei Ihrem bezirklichen Wohnungsamt melden oder sich an eine bezirkliche Mieterberatung wenden, um das weitere Vorgehen abzuklären.
Wenn Sie sich beim Wohnungsamt melden, wird dieses Kontakt mit Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter aufnehmen. Ohne Zustimmung wird das Wohnungsamt nicht tätig.
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
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Mietvertrag / Anbahnung eines Mietvertrags
Sie sind Mieterin oder Mieter von Wohnraum und haben einen Mietvertrag oder beabsichtigen eine Wohnung zu mieten.
Erforderliche Unterlagen
- Keine Unterlagen benötigt.
Formulare
Gebühren
Rechtsgrundlagen
- Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln)
Weiterführende Informationen
Zuständige Behörden
Zuständig ist in der Regel das Wohnungsamt des Bezirkes, in dem Ihre Wohnung liegt.
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.