Informationen zum Coronavirus
- Über die aktuellen Entwicklungen im Land Berlin informiert Sie die Senatskanzlei zentral unter https://www.berlin.de/corona/
- Coronavirus in Leichter Sprache und Gebärdensprache
- Anmeldung zu BVV-Fachausschüssen und BVV-Sitzungen … weiterlesen
- Infos zu bezirklichen Corona-Anlaufstellen, bürgerschaftlichen Engagement, mehrsprachigen Angeboten etc. ..weiterlesen
324957
11079001900901
Lebenspartnerschaft - Nachbeurkundung einer Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland
Registrierung der Begründung einer Lebenspartnerschaft einer deutschen Staatsangehörigen/ eines deutschen Staatsangehörigen im Ausland auf Antrag
Voraussetzungen
-
Die Lebenspartnerschaft wird nachbeurkundet, wenn die Wirksamkeit für den deutschen Rechtsbereich festgestellt wurde.
Erforderliche Unterlagen
- Lebenspartnerschaftsurkunde mit einer amtlichen Übersetzung, ggf. Beglaubigungen.
- Weitere Unterlagen sind zu erfragen.
Gebühren
Antrag auf Nachbeurkundung:
80,00 Euro beide deutsch zzgl. 45,00 Euro je Partner_in, für die_den ausländisches Recht zu beachten ist
12,00 Euro Lebenspartnerschaftsurkunde
6,00 Euro jede weitere Urkunde
nach Angebot Lebenspartnerschaftsbuch auf Wunsch
80,00 Euro beide deutsch zzgl. 45,00 Euro je Partner_in, für die_den ausländisches Recht zu beachten ist
12,00 Euro Lebenspartnerschaftsurkunde
6,00 Euro jede weitere Urkunde
nach Angebot Lebenspartnerschaftsbuch auf Wunsch
Rechtsgrundlagen
Zuständige Behörden
Das bezirkliche Standesamt in dessen Bereich eine der Lebenspartnerinnen oder einer der Lebenspartner wohnt.
Hat keine der Personen einen Wohnsitz im Inland ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
Bezirksamt Spandau
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.