Informationen zum Coronavirus
- Über die aktuellen Entwicklungen im Land Berlin informiert Sie die Senatskanzlei zentral unter https://www.berlin.de/corona/
- Coronavirus in Leichter Sprache und Gebärdensprache
- Anmeldung zu BVV-Fachausschüssen und BVV-Sitzungen … weiterlesen
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Lebenspartnerschaft - Anmeldung - für Spätaussiedler
Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen für eine Anmeldung zu Lebenspartnerschaft für Spätaussiedler
Voraussetzungen
-
Eine vorherige Beratung über erforderliche Unterlagen ist notwendig.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass der Lebenspartner/ Lebenspartnerinnen
- Alle Unterlagen entsprechend der Beratung
Gebühren
40,00/ 80,00 Euro Anmeldung zur Lebenspartnerschaft
25,00 Euro je Eidesstaatliche Versicherung
25,00 Euro je Eidesstaatliche Versicherung
Rechtsgrundlagen
- § 17 Personenstandsgesetz -PStG-
- § 1 Lebenspartnerschaftsgesetz -LpartG-
- § 94 Bundesvertriebenengesetz -BVFG-
- §§ 2 und 30 Personenstandsverordnung -PStV-
- § 8 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes im Land Berlin
Zuständige Behörden
Das bezirkliche Standesamt in dessen Bereich eine der Lebenspartnerinnen oder einer der Lebenspartner wohnt. Hat keiner der Personen einen Wohnsitz im Inland, das Standesamt bei dem die Lebenspartnerschaft registriert werden soll.
Bezirksamt Spandau
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.