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Urkunden - Ausstellung - Sterbeurkunde
Sie benötigen eine Sterbeurkunde für einen bereits beurkundeten Sterbefall. Das Standesamt bietet für die unterschiedlichsten Bedürfnisse verschiedene Dokumente an:
- Sterbeurkunde deutsch
- Sterbeurkunde mehrsprachig / international
- beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister
Für Sterbefälle, die länger als 30 Jahre zurückliegen, wenden Sie sich an das Landesarchiv Berlin: http://www.landesarchiv-berlin.de/lab-neu/kontakt.html
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
-
Zuständig ist das Standesamt des Bezirks, in dem die Person verstorben ist.
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Beantragen können Sie die Urkunden, wenn Sie
- in gerader Linie mit der verstorbenen Person verwandt waren (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder...)
- Ehefrau/ Ehemann, Lebenspartnerin/ Lebenspartner oder Schwester / Bruder der verstorbenen Person waren
- ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung der Urkunde haben. (Bei Fragen rufen Sie bitte im Standesamt an).
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Anfordern können Sie die Urkunden
- persönlich oder in Vertretung mit Vollmacht im Standesamt während der Öffnungszeiten
- per Post, per Fax
- oder online
-
Eine telefonische Anfrage ist nicht möglich.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
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Verwandschaftsnachweis, wie zum Beispiel
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Lebenspartnerschaftsurkunde
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Nachweis des berechtigten Interesses, wie zum Beispiel
- Erbschein
- Grundbuchauszug
- Vollmacht (wenn eine Urkunde für eine andere Person beantragt wird)
Gebühren
- Sterbeurkunde deutsch 12,00 Euro
- Sterbeurkunde mehrsprachig / international 12,00 Euro
- beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister 12,00 Euro
- jede weitere Urkunde derselben Art bei gleichzeitiger Ausstellung 6,00 Euro
Rechtsgrundlagen
Zuständige Behörden
Standesamt in dem die Beurkundung / Registrierung erfolgt ist.
Bezirksamt Spandau
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.