Informationen zum Coronavirus
- Über die aktuellen Entwicklungen im Land Berlin informiert Sie die Senatskanzlei zentral unter https://www.berlin.de/corona/
- Coronavirus in Leichter Sprache und Gebärdensprache
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Eheschließung - Durchführung
Eheschließung
Voraussetzungen
-
Anmeldung und Termin
Die Eheschließung muss bei dem zuständigen Standesamt angemeldet und die Prüfung der Ehevoraussetzungen muss abgeschlossen sein. Das Eheschließungsstandesamt im Inland ist frei wählbar. Eine verbindliche Terminbestätigung ist erforderlich. -
Ggf. Zeugen oder Dolmetscher
Die Eheschließung kann auf Wunsch unter Hinzuziehung von ein oder zwei Zeugen erfolgen. Sind die Eheschließenden oder die Zeugen der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, ist ein Dolmetscher auf Veranlassung der Eheschließenden hinzuzuziehen.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass der Eheschließenden und ggf. Zeugen bzw. Dolmetscher
Gebühren
- Durchführung der Eheschließung bei einem anderen als dem für die Anmeldung zuständigen Standesamt: 40,00 Euro
- Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten: 80,00 Euro
- Eheschließung außerhalb der Amtsräume: 75,00 - 150,00 Euro
- Eheurkunde: 12,00 Euro
- jede weitere Eheurkunde: 6,00 Euro
- beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister: 12,00 Euro
- jede weitere beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister: 6,00 Euro
- internationale Eheurkunde: 12,00 Euro
- jede weitere internationale Eheurkunde: 6,00 Euro
- Stammbuch auf Wunsch: nach Angebot
Rechtsgrundlagen
Zuständige Behörden
Alle Standesämter in Berlin und außerhalb.
Das Standesamt von dem eine verbindliche Terminbestätigung ausgestellt wurde.
Bezirksamt Spandau
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.