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Führerschein - Kartenführerschein umtauschen
Antrag auf Umtausch eines Kartenführerscheins, z.B. bei Namensänderung, bei Beschädigung des Kartenführerscheins, zur Eintragung der Schlüsselzahl 95 (Berufskraftfahrerweiterbildung) oder wenn die Sehhilfen-Auflage entfallen kann.
Voraussetzungen
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Hauptwohnsitz in Berlin
Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden. -
Inhaber eines Kartenführerscheins
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Persönliche Vorsprache ist erforderlich
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis bzw. Pass
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1 Lichtbild
Aktuelles biometrisches Foto
- Kartenführerschein
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ggf. Augenärztliches Zeugnis
Wenn die Sehhilfen-Auflage wegen Verbesserung des Sehvermögens entfallen kann.
Hierfür ist ein augenfachärztliches Zeugnis einzureichen.
Ein Sehtest reicht bei Antragstellung ab dem 20.07.2015 nicht mehr aus. -
ggf. Weiterbildungsbescheinigungen nach dem BKrFQG
Wenn die Schlüsselzahl 95 nach Abschluss der Berufskraftfahrer-Weiterbildung eingetragen werden soll.
Bitte die Original-Bescheinigungen vorlegen, aber nur Kopien zum Antrag abgeben.
Gebühren
- 25,30 Euro Umtausch Kartenführerschein
- 7,70 Euro Expressherstellung des Führerscheins
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Weiterführende Informationen
Zuständige Behörden
Der Antrag kann bei jeder der nachfolgend genannten Behörden gestellt werden.
Ob außer einer Terminbuchung weitere Möglichkeiten für die Antragstellung bestehen, können Sie durch Aufruf der einzelnen Standorte (Klick auf den Standort) erfahren.
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