Informationen zum Coronavirus
- Über die aktuellen Entwicklungen im Land Berlin informiert Sie die Senatskanzlei zentral unter https://www.berlin.de/corona/
- Coronavirus in Leichter Sprache und Gebärdensprache
- Anmeldung zu BVV-Fachausschüssen und BVV-Sitzungen … weiterlesen
- Infos zu bezirklichen Corona-Anlaufstellen, bürgerschaftlichen Engagement, mehrsprachigen Angeboten etc. ..weiterlesen
Reisepassverlust
Als Inhaber/in eines Reisepasses (ePass) oder eines vorläufigen Reisepasses sind Sie verpflichtet, der Passbehörde unverzüglich den Verlust oder den Diebstahl des Passes anzuzeigen.
Dies gilt ebenso für den Verlust eines Kinderreisepasses - anzeigepflichtig ist der gesetzliche Vertreter des Kindes.
Die Diebstahlanzeige bei der Polizei ersetzt die Verlustanzeige nicht.
Sie können dann ggf. auch gleichzeitig ein Ersatzdokument beantragen. Mehr zum Thema:
Reisepass beantragen (unter "Weiterführende Informationen").
Voraussetzungen
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Persönliche Vorsprache
Die Bevollmächtigung einer anderen Person ist ausgeschlossen. -
Sie sind in Berlin mit einer Wohnung angemeldet
Erforderliche Unterlagen
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Identitätsnachweis
z.B. Personalausweis
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Zuständige Behörden
Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden. Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.