Ukraine

  • Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine und ehrenamtlich Helfende / Інформація для біженців з України і для волонтерів:
    berlin.de/ukraine*

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SO VIELE FRAGEN ❔ ANTWORTEN ❕ UND TIPPS 💡

Karriereseite - FAQs
  • INITIATIVBEWERBUNGEN – Sind diese möglich?

    Grundsätzlich müssen wir alle freien und zur Besetzung anstehenden Stellen öffentlich ausschreiben. Daher können wir aus rechtlichen Gründen keine Initiativbewerbungen sammeln und zu einem späteren Zeitpunkt berücksichtigen. Wir bitten von Initiativbewerbungen abzusehen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

  • STELLENAUSSCHREIBUNGEN – Wo finde ich diese?

    Unsere Stellenausschreibungen werden regelmäßig über das Karriereportal der Berliner Verwaltung auf unserer eigenen Karriereseite und im Karriereportal selbst veröffentlicht. Suchen Sie konkret nach den passenden Stellen und Aufgabengebieten.

    Hier geht´s zu unseren aktuellen Stellenangeboten.

  • BEWERBUNGSVERFAHREN – Wie läuft das im Detail ab?
    Dauer
    • Von der Stellenausschreibung bis zum Abschluss des Verfahrens in der Regel 3 Monate.
    Bewerbung
    • Sie bewerben sich möglichst online über das Bewerbungsformular des Karriereportal mit einer gültigen E-Mail-Adresse oder per Post auf eine konkrete Stellenausschreibung.
    • Bitte ändern Sie Ihre E-Mailadresse nicht während des laufenden Bewerbungsverfahrens und prüfen Sie regelmäßig den Spam-Ordner Ihres E-Mail-Postfaches auf Nachrichten zum weiteren Auswahlverfahren.
    • Die weitere Kontaktaufnahme im Bewerberverfahren erfolgt per E-Mail bzw. telefonisch.
    Eingangsbestätigung
    • Nach Eingang und der Erfassung Ihrer Bewerbung erhalten Sie von uns zeitnah eine schriftliche Eingangsbestätigung per E-Mail oder auf dem Postweg (falls keine E-Mail-Adresse vorhanden).
    Auswahlverfahren
    • Alle eingegangenen Bewerbungen werden nach Ablauf der Bewerbungsfrist geprüft und ausgewertet. Dies ist aufwendig und benötigt Zeit.
    • Ggf. werden Sie aufgefordert fehlende Unterlagen schnellstmöglich bzw. spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nachzureichen.
    • Neben der Prüfung auf Vollständigkeit und formaler Eignung, erfolgt die Bewertung der fachlichen Eignung. Aufgrund der Prüfungen erfolgt in der Regel eine Vorauswahl zum weiteren Auswahlverfahren.
    • Nach erfolgter Vorauswahl laden wir Sie ggf. zu einem strukturierten Auswahlgespräch ein, um Sie persönlich kennenzulernen. Den Termin bitten wir zeitnah per E-Mail zu bestätigen. Sollten Sie den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können (z.B. wegen Krankheit), bitten wir uns so schnell wie möglich zu benachrichtigen.
    • Ein strukturiertes Auswahlgespräch bedeutet, dass alle Bewerbenden die gleichen Fragen für eine entsprechende Stelle von einem Auswahlgremium gestellt bekommen. Dies dient der Gleichbehandlung sowie Vergleichbarkeit im Rahmen der Bestenauslese (gem. Art. 33 Abs. 2 GG). Die Fragen orientieren sich dabei an den Anforderungen der ausgeschriebenen Stelle (siehe Anforderungsprofil).
      Bei manchen Stellen wird Ihnen vorab eine Aufgabe zugesandt oder vor Ort zur Vorbereitung überreicht.
    • Das Auswahlgespräch wird im Gremium geführt. Dabei erfolgt in der Regel die fachliche Einschätzung Ihrer Antworten durch Beschäftigte (Mitarbeiter*innen und Fachvorgesetzte) des Arbeitsgebietes. In der Regel ist ein Mitglied oder sind mehrere Mitglieder der Beschäftigtenvertretung (Personalrat, Frauenvertretung, ggf. Schwerbehindertenvertretung) anwesend. Daher erschrecken Sie sich bitte nicht von der Anzahl an Personen. Durch die vielen Personen wird einfach sichergestellt, dass das Auswahlverfahren fehlerfrei und fair abläuft.
    • Bei Führungspositionen werden teilweise auch Assessment-Bestandteile eingesetzt. Dies wird Ihnen in der Regel im Vorfeld mitgeteilt.
    • Bei einigen Stellen oder bei Stellen mit einem besonders hohen Bewerbungsaufkommen kann es zu einem mehrstufigen Auswahlverfahren kommen.
    Zusage und Einstellung
    • Haben Sie uns auf der Grundlage der Bewerbungsunterlagen und den Ergebnissen im Auswahlgespräch überzeugt, erhalten Sie nach Abschluss der Auswahlgespräche zeitnah eine unverbindliche Zusage.
      Eine verbindliche Zusage geben wir Ihnen nach der Beteiligung der Beschäftigtenvertretungen (Personalrat, Frauenvertretung, Schwerbehindertenvertretung).
    • Anschließend wird mit Ihnen die Personalaktenführung zeitnah ein Termin zur Vertragsunterzeichnung vereinbaren. Zur Vertragsunterzeichnung werden ausgefüllte Formulare zum Anlegen Ihrer Personalakte benötigt, die Ihnen im Vorfeld von der Personalaktenführung zur Verfügung gestellt werden.
    • Sollten Sie nicht ausgewählt worden sein, dann erhalten Sie eine schriftliche Absage per E-Mail bzw. per Post.
  • BEWERBUNGSUNTERLAGEN – Welche sind erforderlich?

    Bitte laden Sie über das Berliner Karriereportal bzw. unsere Homepage unter der jeweiligen Stellenausschreibung folgende Unterlagen hoch:

    • Bewerbungsanschreiben
      [mit vollständiger Anschrift, Telefonnummer und E-Mailadresse]
    • aktueller Lebenslauf
      [tabellarisch]
    • Nachweis über die geforderte Qualifikation
      [abhängig von der Stellenausschreibung]
    • aktuelles Arbeits-/ Zwischenzeugnis bzw. aktuelle dienstliche Beurteilung
      [Gilt bei vorhandener Berufserfahrung. Ggf. Erstellung einleiten und zeitnah nachreichen. Dieses ist Bestandteil des Auswahlprozesses und wird benötigt, um Sie im weiteren Auswahlverfahren zu berücksichtigen.]
    • ggf. Schwerbehindertenausweis bzw. Nachweis einer Gleichstellung
    • ggf. Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte
      [Gilt bei Beschäftigten im öffentlichen Dienst (aktuell oder ehemals).]
    • ggf. weitere Unterlagen
      [Bitte weitere Details der entsprechenden Stellenausschreibung entnehmen.]

    💡 Bitte beachten Sie, dass nur Bewerbungen mit vollständig vorliegenden Unterlagen berücksichtigt werden können. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen.
    💡 Folgende Dateiformate sind möglich: Word (docx), PDF, JPG, PNG, GIF. Ein Einzeldokument darf die Größe von 15 MB nicht überschreiten. Bitte laden Sie keine PDF- und Word-Dokumente hoch, die mit einem Passwort- oder Schreibschutz versehen sind.

  • ANFORDERUNGSPROFIL - Was ist das und wo finde ich es?

    Das Anforderungsprofil bildet die Grundlage jeder Stellenausschreibung und gibt detailliert wieder, welche formalen sowie fachlichen und außerfachlichen Anforderungen das Aufgabengebiet erfordert. Die formalen Anforderungen müssen u.a. zwingend erfüllt sein, um im Auswahlverfahren weiter berücksichtigt werden zu können. Aus den fachlichen, persönlichen, sozialen (und Führungs-) Anforderungen leiten sich die weiteren Auswahlkriterien ab. Die Bedeutung der einzelnen Anforderungen für die Tätigkeit geht aus der Gewichtung hervor.
    Das Anforderungsprofil ist die Grundlage für die Auswahlentscheidung.

    💡 Sie können das Anforderungsprofil mit Klick auf den Button „Weitere Informationen“ bei der entsprechenden Stellenausschreibung abrufen.
    Nach Ablauf der Bewerbungsfrist sind die Stellenausschreibung und das Anforderungsprofil nicht mehr sichtbar. Gern können Sie die Unterlagen bei Ihrer Ansprechperson für das Bewerbungsverfahren erfragen.

  • KOSTEN – Werden diese erstattet?

    Kosten, die Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung entstehen (Porto, Fahrtkosten o.ä.), können leider nicht erstattet werden.

  • VERDIENSTMÖGLICHKEITEN - Was verdiene ich?

    Hier finden Sie grundsätzliche Informationen zu den Verdienstmöglichkeiten im Land Berlin und die Entgelt- und Besoldungstabellen.
    Die Entgelt- bzw. Besoldungsgruppe einer Vakanz können Sie der Stellenausschreibung entnehmen.

    Was ist eine Entgeltgruppe?
    Hierbei wird die auszuübende Tätigkeit der Beschäftigten in den Tarifvertrag für die Länder im öffentlichen Dienst (TV-L) in eine Entgeltgruppe zugeordnet. In einigen Entgeltgruppen werden die Tätigkeiten in Fallgruppen differenziert.

    Was ist eine Erfahrungsstufe?
    Neben der Entgeltgruppe werden Beschäftigte bei der Einstellung auch einer Stufe zugeordnet. Beschäftigte ohne Berufserfahrung werden der Stufe 1 zugeordnet. Wenn Sie entsprechende Nachweise vorlegen, prüfen wir gerne Ihre bereits vorhandenen Berufserfahrungen auf Einschlägigkeit oder Förderlichkeit. Damit können Sie möglicherweise gleich zu Beginn der Beschäftigung einer höheren Stufe zuordnen werden.

  • DATENSCHUTZ - Wieso, weshalb, warum?

    Im Rahmen Ihrer Bewerbung stellen Sie uns personenbezogenen Daten zur Verfügung, die elektronisch gespeichert und verarbeitet [gem. § 6 BlnDSG] werden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
    Welche personenbezogenen Daten erhoben werden, wofür diese benötigt werden und wie diese bei uns verarbeitet werden, können Sie unseren Informationen zum Datenschutz entnehmen. Dort werden Sie außerdem Sie über Ihre Rechte nach geltendem Datenschutzrecht informiert.

    Was passiert mit meinen Bewerbungsunterlagen und meinen Bewerbungsdaten nach dem Bewerbungsverfahren?
    Die im Rahmen eines Personalauswahlverfahrens erhobenen Daten werden regelmäßig ein Jahr nach dem Ende des Verfahrens gelöscht/ vernichtet.

    Hier finden Sie unsere detaillierten Informationen zum Datenschutz.

  • ANSPRECHPERSONEN BEI FRAGEN - An wen wende ich mich?

    Die genauen Ansprechpersonen können Sie der entsprechenden Stellenausschreibung entnehmen. In der Regel sind dort Ansprechpersonen bei Fragen rund um das Bewerbungsverfahren sowie um das Aufgabengebiet benannt.