Drucksache - 0714/XIX
Die Geschäftsordnung ist wie folgt zu ergänzen:
§ 20 Anträge, Absatz 6, neu Satz 3
Vorlagen, die nicht ausdrücklich als Schlussbericht gekennzeichnet sind, werden als Zwischenbericht gewertet. Begründung:
Durch die fehlende Kennzeichnung einer Vorlage als Zwischenbericht oder - Schlussbericht, können unter Umständen Anträge aus dem Geschäftsgang der BVV verloren gehen, obgleich dem Ansinnen des Antrags noch nicht (vollständig) entsprochen worden ist. |
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