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Drucksache - 0034/XIX  

 
 
Betreff: Plagiatssoftware in den Schulen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PiratenPiraten
Verfasser:Paolini 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
23.11.2011 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Gr. Anfr. Piraten v. 14.11.2011
Antwort vom 09.01.2012

Alle Bundesländer - also auch das Land Berlin - haben im Dezember 2010 mit sogenannten Rechteinhabern (hier: Schulbuchverlage und Verwertungsgesellschaften) einen „Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG“ abgeschlossen

Alle Bundesländer - also auch das Land Berlin - haben im Dezember 2010 mit sogenannten Rechteinhabern (hier: Schulbuchverlage und Verwertungsgesellschaften) einen “Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG“ abgeschlossen. Dieser Rahmenvertrag soll die Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke in Schulen regeln.

 

Im Zusammenhang mit diesem Vertragswerk fragen wir das Bezirksamt:

 

a)         Welche Auswirkungen wird der “Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG” [1] nach Einschätzung des Bezirksamtes auf die Schulen im Bezirk haben?

 

b)        Ist dem Bezirksamt bekannt, ob und mit welcher Begründung das Land Berlin diesem Vertrag zugestimmt hat?

 

c)         Auf welche Weise hat das Bezirksamt als Schulträger an einer solchen Entscheidung des Landes mitwirken können?

 

d)        Wie steht das Bezirksamt dazu, dass den Schulbuchverlagen und Rechteinhabern mit Unterzeichnung des Vertrages das Recht eingeräumt wird, ab Frühjahr 2012 eine "Spionage-Software" (von den Verlagen als "Plagiatssoftware" bezeichnet) auf mindestens 1% zufällig ausgewählter Schulrechner zu installieren, die das Vorhandensein urheberrechtlich unklarer Digitalisate aufspüren soll?

 

e)         Wo zieht das Bezirksamt die Grenze zwischen "rechtlich einwandfreiem" und "illegalem" digitalem Unterrichtsmaterial?

 

f)          Wie gedenkt das Bezirksamt zu prüfen, dass das Programm geeignet ist, diese Unterscheidung zu treffen?

 

g)        Wie steht das Bezirksamt zu der Gefahr, dass Lehrer künftig den IT-basierten Unterricht ablehnen werden, wenn sie als persönlich für die Rechner Verantwortliche von Schulbuchverlagen abgemahnt und strafrechtlich belangt werden können?

 

h)        Lehrerverbände haben schon "Dienst nach Vorschrift" angekündigt, falls die Länder die Software auf Schulsystemen installieren lassen. Sie haben vorgeschlagen, dass der Absatz mit der sogenannten "Plagiatssoftware" ersatzlos gestrichen wird, siehe [2].

 

i)          Sieht das Bezirksamt eine Möglichkeit, die von solchen Maßnahmen betroffenen Lehrkräfte von einer persönlichen Haftung freizustellen?

 

j)          Welche Stellung bezieht das Bezirksamt zu der Einschätzung von Experten, dass der Einsatz von "Schnüffelsoftware" rechtlich problematisch ist?

 

k)        Welche Möglichkeiten sieht das BA, um den Einsatz an bezirklichen Schulen zu verhindern?

 

l)          Hat das Bezirksamt eine Stellungnahme des behördlichen Datenschutzbeauftragten zu diesem Themenkomplex eingeholt?

 

m)      Wenn ja, wie ist diese Stellungnahme ausgefallen?

 

n)        Wenn nein, warum nicht?

 

[1]         http://netzpolitik.org/wp-upload/20110615gesamtvertragtext.pdf

[2]         http://www.heise.de/tp/artikel/35/35812/1.html

 
 

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