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Drucksache - 2671/XVIII  

 
 
Betreff: Kein ALG II für Burka-Trägerinnen
(Antrag der Fraktion der FDP vom 14.02.2011)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDPFDP
Verfasser:F r e s d o r f 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
23.02.2011 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin zurückgezogen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag FDP v. 14.02.2011

Das Bezirksamt wird beauftragt sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass Trägerinnen von Burkas (Ganzkörperverschleierungen) keinen Anspruch auf den Bezug von ALG II (auch Hartz IV genannt) erhalten

Das Bezirksamt wird beauftragt sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass Trägerinnen von Burkas (Ganzkörperverschleierungen) keinen Anspruch auf den Bezug von ALG II (auch Hartz IV genannt) erhalten.

Begründung:

Begründung:

 

Die Burka ist eines der schlimmsten Zeichen für die Unterdrückung und Ausgrenzung der Frau. Es ist sicherlich kein Geheimnis, dass Frauen, die Burkas tragen, auf dem Arbeitsmarkt nicht zu vermitteln sind. Auf Grund ihrer Ganzkörperverschleierung stehen diese Frauen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.

Daher muss genau dieser Personenkreis von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II) ausgeschlossen werden.

 
 

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