Ukraine
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Energiesparen
Drucksache - 2671/XVIII
Das Bezirksamt wird beauftragt sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass Trägerinnen von Burkas (Ganzkörperverschleierungen) keinen Anspruch auf den Bezug von ALG II (auch Hartz IV genannt) erhalten. Begründung:
Die Burka ist eines der schlimmsten Zeichen für die Unterdrückung und Ausgrenzung der Frau. Es ist sicherlich kein Geheimnis, dass Frauen, die Burkas tragen, auf dem Arbeitsmarkt nicht zu vermitteln sind. Auf Grund ihrer Ganzkörperverschleierung stehen diese Frauen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Daher muss genau dieser Personenkreis von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II) ausgeschlossen werden. |
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Bezirksamt Spandau
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