Leitung
Geschäftsführer:
Winfried Leitke
stellvertretender Geschäftsführer:
Jörn Silhavy

Leitung
Geschäftsführer:
Winfried Leitke
stellvertretender Geschäftsführer:
Jörn Silhavy
Das Jobcenter Spandau ist entstanden im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) von Bezirksamt Spandau und Agentur für Arbeit Berlin-Nord. In der Trägervertretung, die die Geschäftsführung des Jobcenters jeweils für einen Zeitraum von 5 Jahren wählt, sind beide Träger mit je 3 Mitgliedern vertreten. Die Trägervertretung bestimmt die strategischen Leitlinien der Arbeitsgemeinschaft im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Sie tagt ordnungsgemäß alle 3 Monate.
Für die Arbeitsgemeinschaft ist ein Beirat eingerichtet worden, der sie in grundsätzlichen Fragen der Umsetzung des Sozialgesetzbuches II berät. Er setzt sich aus höchstens 10 Vertreter/innen wesentlicher gesellschaftlicher Gruppen zusammen. Die Entscheidung, welche gesellschaftlichen Gruppen einbezogen werden, trifft die Trägervertretung. Der Beirat kann Empfehlungen an die Geschäftsführung und die Träger der Arbeitsgemeinschaft richten.
Alle Maßnahmen des Jobcenters sind auf Vermittlung in Arbeit und Ausbildung ausgerichtet. Neben einer Vielzahl von Vermittlungs- und Qualifizierungsmaßnahmen können Arbeitslose, die derzeit keine Aussicht auf eine reguläre Beschäftigung haben, in eine geförderte Beschäftigung in Zusatzjobs (Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung) vermittelt werden. Dadurch soll die soziale Integration gefördert, die Beschäftigungsfähigkeit erhalten oder wiederhergestellt und so die Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöht werden.
Der in einem Zusatzjob Beschäftigte erhält eine Mehraufwandsentschädigung zusätzlich zum Arbeitslosengeld II. Es handelt sich hierbei nicht um Vollzeitarbeit, die wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer des Jobs werden nach individuellen Erfordernissen festgelegt.
Die Zusatzjobs müssen gemeinnützig und zusätzlich sein. Um zu verhindern, dass durch diese Maßnahme bestehende Arbeitsplätze gefährdet werden, haben sich im Mai 2005 der Senat, die Industrie- und Handelskammer und die Handwerkskammer auf eine sogenannte Positiv-Liste verständigt. Hier sind Beschäftigungsmöglichkeiten aufgelistet, die Empfänger von Arbeitslosengeld II ausüben können, ohne dass reguläre Arbeitsplätze verdrängt werden. Diese Positiv-Liste kann auf folgenden Internetseiten eingesehen werden:
www.berlin.ihk24.de![]()
www.hwk-berlin.de![]()
Arbeitslosengeld II wird längstens für den Zeitraum von 6 Monaten gewährt. Bei weiterhin vorliegender Hilfebedürftigkeit ist vor Ablauf des Gewährungszeitraumes ein Folgeantrag zu stellen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Jobcenters Spandau