Für jedes Krankenhaus im Bezirk wird für die Dauer der Wahlperiode jeweils ein Patientenfürsprecher von der Bezirksverordnetenversammlung gewählt. In der psychiatrischen Klinik des Klinikum Spandau kommt zusätzlich noch ein Patientenfürsprecher oder eine Patientenfürsprecherin dazu. Dies ist so im Landeskrankenhausgesetz bzw. im Gesetz für psychisch Kranke vorgeschrieben (§ 30 LKG, § 40 PsychKG).
Alle Patienten der Krankenhäuser sowie deren Angehörige haben die Möglichkeit, sich mit Beschwerden und Anregungen an die Patientenfürsprecher und -fürsprecherinnen zu wenden. Diese sind vom Krankenhaus unabhängig und gehen den vorgebrachten Anliegen der Patienten nach. Sie prüfen diese und vertreten sie gegenüber dem Krankenhaus. Die Patientenfürsprecher -fürsprecherinnen haben eine vermittelnde Funktion zwischen Patienten, Personal und Krankenhausleitung und beraten das Krankenhaus durch Anregungen und Verbesserungsvorschläge.
Die Patientenfürsprecher und -fürsprecherinnen erstatten der Bezirksverordnetenversammlung einmal jährlich einen Bericht. Zum Gedankenaustausch und zur Fortbildung treffen sie sich regelmäßig in einem Arbeitskreis.
Für dieses Ehrenamt kann man sich direkt bei der Bezirksverordnetenversammlung oder bei der Planungs- und Koordinierungsstelle bewerben.
Patientenfürsprecher und -fürsprecherinnen:

Fahrverbindungen
S-Bahnhof:
Spandau:
S3, S75
U-Bahnhof:
Rathaus Spandau:
U7
Bushaltestelle:
Rathaus Spandau:
130, M32, X33, 134, 135, 136, M45, 236, 237, 337, M37, 638, 639, 671