Die Mitglieder des Bezirksamtes werden für die Dauer der Wahlperiode von der Bezirksverordnetenversammlung gewählt.
Das Bezirksamt Spandau besteht aus dem
Nach der Wahl entscheidet das Bezirksamt auf Vorschlag des Bezirksbürgermeisters über die Verteilung der Geschäftsbereiche (Abteilungen) unter den Mitgliedern. Die Aufteilung der fünf Geschäftsbereiche in der XVIII. Wahlperiode:

An jedem Dienstag tritt das Bezirksamt zu einer ordentlichen Sitzung unter dem Vorsitz des Bezirksbürgermeisters zusammen. Außerordentliche Sitzungen werden vom Bezirksbürgermeister nach Bedarf einberufen. An den nicht-öffentlichen Sitzungen des Bezirksamtes nehmen der Leiter des Rechtsamtes und der Leiter des Steuerungsdienstes mit beratender Stimme teil.
Das Bezirksamt beschließt über Angelegenheiten, für die aufgrund von Rechts- oder Verwaltungsvorschriften ein Beschluss des Bezirksamtes vorgesehen ist, die von erheblicher oder grundsätzlicher Bedeutung sind oder deren Erledigung sich das Bezirksamt nach dem Bezirksverwaltungsgesetz vorbehält. Es entscheidet über die Organisation der Verwaltung und die Besetzung von Stellen im Führungsbereich.
Das Bezirksamt entscheidet als Kollegium, bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Bezirksbürgermeisters den Ausschlag. Die Bezirksamtsmitglieder führen die Geschäfte in ihrem Geschäftsbereich im Namen des Bezirksamtes. Anders als die ehrenamtlich tätigen Bezirksverordneten sind die Mitglieder des Bezirksamtes hauptamtlich tätig.
Zu den weiteren Aufgaben des Bezirksamtes gehört unter anderem auch die laufende Unterrichtung der Bezirksverordnetenversammlung über die Führung der Geschäfte und künftigen Vorhaben sowie die Durchführung von Beschlüssen der Bezirksverordnetenversammlung. Das Bezirksamt vertritt das Land Berlin in Angelegenheiten des Bezirks Spandau.
