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Energiesparen

01.06.2021 - Allgemeinverfügung zu Corona-Quarantäne-Maßnahmen

Das Gesundheitsamt Spandau hat eine Allgemeinverfügung erlassen, um noch schneller und unkomplizierter gegen die Verbreitung des Virus vorgehen zu können. Was das bedeutet erklärt Gudrun Widders, Amtsärztin und Leiterin des Gesundheitsamtes:

„Der Text der Allgemeinverfügung entspricht dem, die es auch in anderen Bezirken gibt. Deshalb ist manches sicher in schwer verständlichem Juristendeutsch – deshalb helfe ich gerne, etwas Klarheit zu schaffen.

  • Wann immer der Verdacht besteht, dass das eigene Kind erkrankt ist und hier kein Zusammenhang zu bekannten Krankheitsfällen besteht, ist zunächst einmal der Kinderarzt aufzusuchen. Dort wird dann kompetent über weitere Maßnahmen entschieden.
  • Wenn ein Mitarbeiter in einem Betrieb erkrankt ist, ist er selber verpflichtet, darüber zu informieren, dass er erkrankt ist, er hat auch dem Gesundheitsamt mitzuteilen, ob es hier relevante Kontakte gegeben hat. Der Erkrankte selber, der nach wie vor vom Gesundheitsamt kontaktiert wird, soll allerdings seine nahen Kontakte eigenständig informieren und sie darüber in Kenntnis setzen. Wo immer das Gesundheitsamt die zeitliche Möglichkeit hat, werden die Kontaktpersonen von uns trotzdem angerufen. Dies können wir aber nicht in jedem Einzelfall garantieren.
  • Wenn Kolleginnen oder Kollegen aus meinem Umfeld erkrankt sind, ist es immer wichtig zu wissen, ob in einem bestimmten Zeitraum zu dem Erkrankten einen engen Kontakt gegeben hat und somit eine Ansteckungswahrscheinlichkeit besteht. Die Erkrankten selber wissen hierrüber am besten Bescheid und sollten deshalb auch im Zweifelsfall kontaktiert werden.
  • Das Gesundheitsamt unterhält nach wie vor eine Hotline, die allerdings entlastet werden kann, wenn so wenig allgemeine Fragen wie möglich gestellt werden. Grundsätzlich sind wir am liebsten für diejenigen da, die zu einem Erkrankten Kontakt hatten und natürlich für diejenigen, die selber erkrankt sind. Für alle anderen besteht ganz sicher ein allgemeines Interesse – aber wir wollen die Hotline möglichst von allgemeinen Anfragen freihalten. Das ist nicht befriedigend und wir haben auch einen anderen Anspruch an unsere Auskunftsfähigkeit, müssen aber im Moment vor allem für unsere Patienten da sein.
  • Die wichtigste Botschaft lautet nach wie vor, reduzieren Sie Ihre Kontakte, auch innerhalb der Familie! Wir stecken uns an, indem wir mit anderen Menschen eng und lange in Kontakt bleiben. Wenn wir jetzt unsere Kontakte reduzieren, dann tun wir für uns und für die Gemeinschaft etwas Sinnvolles.“
  • Allgemeinverfügung

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