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Anmeldung und Entgelte
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu Anmeldung, Unterrichtsvertrag, Unterrichtsentgelte, Entgeltermäßigung, Kursunterricht und Kündigung.
Anmeldung
Die Geschäftsstelle der Musikschule berät zu der Aufnahme von Musikunterricht, nimmt schriftliche Anmeldungen entgegen und steht auch gerne für allgemeine Auskünfte zur Verfügung.
Liegt eine Anmeldung vor, beauftragt die Musikschule eine Lehrkraft mit der Durchführung des Unterrichts. Ihre Wünsche, zum Beispiel den zukünftigen Unterrichtsort betreffend, versuchen wir dabei zu berücksichtigen. Die Lehrkraft setzt sich dann mit der Musikschülerin oder dem Musikschüler zur Absprache möglicher Unterrichtstermine in Verbindung.
Unterrichtsvertrag
Nachdem Zeit und Ort des Unterrichts mit der Lehrkraft verbindlich vereinbart worden sind oder feststeht, welcher Kurs oder welche Gruppe besucht werden wird, schließt die Schülerin oder der Schüler (gegebenenfalls vertreten durch die gesetzliche Vertreterin oder den gesetzlichen Vertreter) mit der Musikschule den entsprechenden Unterrichtsvertrag.
Der Unterricht, der jeweils zum Ersten jeden Monats aufgenommen werden kann, findet in der Regel wöchentlich statt. Der Vertrag sieht grundsätzlich eine Probezeit vor. Diese beträgt im Einzel- und Gruppenunterricht in der Regel ca. drei Monate, im Kursunterricht einen Monat (Mindestlaufzeit des Vertrages).
Bei Abschluss des Unterrichtsvertrages wird einmalig eine Verwaltungskostenpauschale von 6,00 € erhoben. Die entsprechenden Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Unterrichtsvertrages.
Unterrichtsentgelte
zur Übersicht Unterrichtsentgelte
Das Jahresunterrichtsentgelt ist in zwölf monatlichen Teilbeträgen zu zahlen.
Die Ferien der Berliner Schulen sowie gesetzliche Feiertage sind unterrichtsfrei. Die Entgeltzahlung bleibt davon unberührt, da bei der Festlegung des Jahresentgeltes berücksichtigt wurde, dass für die Dauer der Ferien der Berliner Schulen kein Entgelt erhoben wird.
Entgeltermäßigung
Auf schriftlichen Antrag kann die Musikschule entsprechend der geltenden Vorschriften im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten eine Ermäßigung des Unterrichtsentgeltes gewähren.
Nähere Angaben über Ermäßigungsvoraussetzungen und –umfang erteilt die Geschäftsstelle.
Kursunterricht
Als Kursunterricht gelten die Ensembles und Orchester und die Kurse Musikalische Früherziehung einschließlich der Eltern-Kind-Kurse sowie die Tanzkurse.
Das Kursentgelt ist in der Regel monatlich zu entrichten. Orchester und Ensembles sind für Schülerinnen und Schüler der Musikschule entgeltfrei, sofern sie im Rahmen einer umfassenden musikalischen Ausbildung als Ergänzungsfach zu einem bestehenden Einzel- oder Gruppenunterrichtsvertrag gelten.
Für besondere Kurse wie Ferienangebote, Workshops und andere wird ein gesondertes Entgelt erhoben.
Sofern nicht anders angegeben, ist die Teilnahme an den Ensembles und Orchester grundsätzlich entgeltpflichtig.
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Musikschulverwaltung Geschäftsstelle
Marijana Kokeza
Viktoria Neumann
Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag 10.00-13.00 Uhr
Donnerstag 14.00-18.00 Uhr
außerhalb der Berliner Schulferien
- Raum:
- 304
- Tel.:
- (030) 90294-4780
- Fax:
- (030) 90294-4776
Nahverkehr
- S-Bahn
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0.7km
S Tegel
- S25
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S Tegel
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U Alt-Tegel
- U6
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U Alt-Tegel
- Bus
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Berlin, Titusweg
- 222
- N22
-
0.3km
Berlin, Hatzfeldtallee
- 222
- N22
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0km
Berlin, Titusweg
Verwaltungsleitung
Gabriele Haack
- Tel.:
- (030) 90294-4775
- Fax:
- (030) 90294-4776
Nahverkehr
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