In die festgesetzten Bebauungspläne können Sie kostenfrei im Geodatendienst der Berliner Verwaltung (FIS-Broker) online Einblick nehmen beziehungsweise diese für kommerzielle und nicht-kommerzielle Nutzungen geldleistungsfrei herunterladen und gegebenenfalls bei einem Dienstleister drucken lassen. Einige Bezirke haben zusätzlich noch auf ihren Internetseiten eine bezirkliche Geodatenauskunft, über die Einblick in die Bebauungspläne genommen werden kann.
Die festgesetzten Bebauungspläne können auch bei der örtlich zuständigen Vermessungsbehörde eingesehen werden. Auskünfte zu noch nicht festgesetzten Bebauungsplänen erhalten Sie jeweils beim bezirklichen Fachbereich Stadtplanung.
Liegt kein festgesetzter Bebauungsplan vor, ist für Gebiete des ehemaligen Berlin (West) der Baunutzungsplan (siehe FIS-Broker) in Verbindung mit den planungsrechtlichen Vorschriften der Bauordnung 1958 und den ff.-Fluchtlinienplänen (gegebenenfalls f.- beziehungsweise A.C.O.-Linien) zu beachten.
Hinweis:
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.