Beglaubigung von Kopien am Standort Bürgeramt Heiligensee

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      08:00-15:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      08:00-15:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      08:00-13:00 Uhr (nur mit Termin)

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Geänderte Öffnungszeiten am 28.3.2024: 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Hinweis für Terminkunden

Allgemeine Hinweise:

Bitte pro Person einen Termin beantragen.

Wir bitten die Terminkunden darum, das Bürgeramt erst ca. 10 Minuten vor dem Termin aufzusuchen.

Wenn Sie nicht nur für sich allein ein Anliegen im Bürgeramt haben, buchen Sie unbedingt pro Person einen Termin, damit nachfolgende Termine von uns zeitlich eingehalten werden können.

Fertiggestellte und abholbereite Dokumente können mit dem, bei der Beantragung vereinbarten Termin, zu den Öffnungszeiten abgeholt werden.

Bitte geben Sie bei Ihrer Buchung im Feld Anmerkung oder bei der Terminbuchung über das Servicetelefon 115 auch an, ob Sie aufgrund einer körperlichen Behinderung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter persönlich aufgerufen werden müssen.

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Dienstleistungen für die kein Termin erforderlich ist.

Für die aufgeführten Dienstleistungen ist kein Termin erforderlich. Im Bürgeramt erfolgt eine schnelle Bedienung ohne längere Wartezeit.

  • Abgabe von Fundsachen
  • Verlust des Personalausweises/Reisepasses melden (Verlustanzeige)
  • Antragsannahme für Leistungen der Bezirksverwaltung
  • Befreiung von der Ausweispflicht
  • Online-Ausweisfunktion (eID) nachträglich aktivieren
  • Online-Ausweisfunktion (eID) - PIN ändern / neu setzen

Verkehrsanbindungen

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Auf dem Polizei-/Feuerwehrgelände, Eingang Links.

Sonstige Hinweise zum Standort

Am Standort kann mit den Kreditkarten (credit/debit) VISA, VPay, Mastercard und Maestro bezahlt werden. Barzahlung ist in Notfällen auch möglich.

  • Der Warteraum befindet sich gegenüber Raum 26

  • Es ist ein Lichtbilderfassungsautomat vorhanden

  • Termine können über das Bürgertelefon 115 oder online gebucht werden.

  • Folgende Dienstleistungen sind ohne persönliche Vorsprache auf dem Postweg zu erledigen:

Abmeldung einer Wohnung
Beantragung von Meldebescheinigungen
Beantragung von Melderegisterauskünften
Sperren von Melderegisterauskünften
Beantragung von Führungszeugnissen und Gewerbezentralregisterauskünften
Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünften
Annahme von Anträgen auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines
Annahme von Wohngeldanträgen.

  • Hinweis: In den Bürgeramtsfilialen werden keine Anträge für den Fachbereich Wohnen (Wohngeld, Wohnungsberechtigungsschein) mehr angenommen. Diese sind bitte per Post an das Wohnungsamt zu senden:

BA Reinickendorf / Wohnungsamt - nur für Wohngeld und Wohnberechtigungsschein -
Neheimer Str. 63
13507 Berlin

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.

Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.

Dienstleistungsbeschreibung

Beglaubigung von Kopien

Sie können Kopien beglaubigen lassen, zum Beispiel eine Kopie von einem Schulzeugnis. Eine Beglaubigung bestätigt, dass die Kopie dasselbe zeigt wie das Original.

Das Bürgeramt beglaubigt Kopien in zwei Fällen:
  • Das Original stammt von einer Behörde.
  • Sie benötigen die Kopie für eine Behörde.
Das Bürgeramt kann nur amtliche Beglaubigungen ausstellen, keine öffentlichen Beglaubigungen.

Öffentliche Beglaubigungen und Beglaubigungen für das Ausland
  • In anderen Fällen und wenn Sie eine öffentliche Beglaubigung benötigen, wenden Sie sich bitte an ein Notariat. Notariate in Berlin finden Sie zum Beispiel bei der Berliner Notarkammer (unter "Weiterführende Informationen").
  • Wenn Sie eine Beglaubigung im Ausland vorlegen wollen, kann es zusätzliche Anforderungen geben (unter "Weiterführende Informationen").

Beglaubigungen von ausländischen Schriftstücken und Dokumenten
  • Im Allgemeinen ist für Schriftstücke in anderen Sprachen zusätzlich eine deutsche Übersetzung eines öffentlich vereidigten Dolmetschers beizufügen.
  • Ist für die Verwendung ausländischer öffentlicher Urkunden, wie zum Beispiel Zeugnisse oder Diplome, die im Inland vorgelegt werden sollen, eine Legalisation/Apostille notwendig, kann dies nur durch das jeweilige Ursprungsland vorgenommen werden (unter "Weiterführende Informationen").

Termin buchen

Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen

Voraussetzungen

  • Amtliches Dokument oder Kopie für eine Behörde
    Entweder das Original stammt von einer Behörde. Oder die Kopie ist für eine Behörde bestimmt.
  • Die Beglaubigung ist nicht einer anderen Behörde vorbehalten
    Kopien von bestimmten Dokumenten können Sie nur bei derjenigen Behörde beglaubigen lassen, die das Original ausgestellt hat. Dazu zählen:
    • Auszüge aus dem Grundbuch,
    • Auszüge aus dem Handelsregister,
    • Auszüge aus dem Vereinsregister,
    • Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden und andere Personenstandsurkunden,
    • Auskünfte aus dem Liegenschaftskataster.
    • Ist für die Verwendung ausländischer öffentlicher Urkunden, wie zum Beispiel Zeugnisse oder Diplome, die im Inland vorgelegt werden sollen, eine Legalisation/Apostille notwendig, kann dies nur durch das jeweilige Ursprungsland vorgenommen werden.
  • Das Original ist unverändert
    Wenn das Original aussieht, als sei es verändert worden, beglaubigen wir die Kopie nicht.
    Beispiele: Lücken, Durchstreichungen, Korrekturflüssigkeit („Tipp-Ex“)
  • Das Original ist vollständig
    Wenn Sie nur einen Teil des Originals vorlegen, beglaubigen wir die Kopie ebenfalls nicht.
    Beispiel: Sie bringen von einem Original mit mehreren Seiten nur eine Seite mit.
  • ggf. Beauftragung einer anderen Person
    Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Sie können auch eine andere Person die Beglaubigung von Kopien vornehmen lassen. Dafür ist keine Vorlage einer Vollmacht notwendig.

Erforderliche Unterlagen

  • Original
  • Kopie
  • ggf. deutsche Übersetzung für Schriftstücke in anderer Sprache durch öffentlich vereidigte/n Dolmetscher/in
    Im Allgemeinen ist für Schriftstücke in anderen Sprachen zusätzlich eine deutsche Übersetzung eines öffentlich vereidigten Dolmetschers beizufügen, wenn sich die beglaubigende Stelle anders kein Bild vom Inhalt machen kann. In Ausnahmefällen kann bei Vorhandensein von ausreichenden Sprachkenntnissen auf eine Übersetzung verzichtet werden. Die Entscheidung kann jedoch erst nach Vorlage des Dokumentes erfolgen.

Gebühren

5,00 Euro je Seite

Die Gebühren können höher sein, falls Original und die Kopie schwierig miteinander zu vergleichen sind, zum Beispiel bei technischen Zeichnungen oder bei chemischen Formeln.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

sofort

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden.

Chat

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