Drucksache - 0818/XX-01
Sachverhalt:
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 12.12.2018 - Drucksache Nr. 0818/XX -:
„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass die Verbesserung der Beleuchtungssituation auf der Brücke und im Bereich der Aufgänge in die Planungen zur Sanierung aufgenommen wird.“
wird gem. § 13 BezVG berichtet:
Das Bezirksamt ist der Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung gefolgt und hat sich an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gewandt. Folgende Antwort seitens des zuständigen Staatssekretärs liegt vor:
„[…] Im Zusammenhang mit dem zunehmenden Umfang von Fragestellungen aus den Bezirken an mein Haus bitte ich künftig zu beachten, dass die Bezirksverordneten kein Kontrollrecht gegenüber der Hauptverwaltung haben. Die Bezirksverwaltungen haben in eigener Verantwortung Fragen aus ihrem Zuständigkeitsbereich zu beantworten. Bei Fragestellungen, die nicht im Zuständigkeitsbereich der Bezirksverwaltung liegen und bei denen das Bezirksamt keine eigenen Erkenntnisse hat, ist dies dem Fragestellenden ggf. so mitzuteilen.
Derzeit wird geprüft, ob die Erneuerung der Beleuchtung auf der Brücke und im Bereich der Aufgänge in das Vorhaben zur Sanierung der Brücke mit aufgenommen werden kann. […]“
Bei Vorliegen neuer Erkenntnisse wird das Bezirksamt im Verkehrsausschuss berichten.
Wir bitten, die Drucksache Nr. 0818/XX damit als erledigt zu betrachten.
Frank BalzerKatrin Schultze-BerndtBezirksbürgermeisterBezirksstadträtin
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