Drucksache - 1554/XX-01  

 
 
Betreff: Stoppschild am Ende der Autobahnabfahrt Schulzendorfer Straße
Status:öffentlichBezüglich:
1554/XX
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Bauen, Bildung und Kultur 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Bauen, Bildung und Kultur 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Kenntnisnahme
11.12.2019 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 13.03.2019      - Drucksache Nr. 1554/XX -:

 

„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass am Ende der Autobahnabfahrt Schulzendorfer Straße für den Verkehr, der aus Tegel kommt und dort abfährt, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit ein Stoppschild installiert wird.“

 

wird gem. § 13 BezVG berichtet:

 

Das Bezirksamt ist der Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung gefolgt und hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) um Stellungnahme gebeten. Folgende Antwort seitens des zuständigen Staatssekretärs liegt vor:

 

„[…] Mit o.g. Schreiben baten Sie um Prüfung der Drucksache Nr. 1554/XX Ihrer BVV. Diese regt an, am Ende der Autobahnabfahrt BAB 111/Schulzendorfer Straße für den aus Tegel kommenden Verkehr das vorhandene Z 205 StVO (Vorfahrt gewähren) durch ein Z 206 StVO (Halt) zu ersetzen.

 

Dieser Wunsch wurde von der Verkehrslenkung Berlin (VLB) unter der Heranziehung der Unfallauswertung der letzten 3 Jahre für diese Örtlichkeit geprüft.

 

Die vorhandenen Z 205 StVO (Vorfahrt gewähren), die die Fahrzeugführenden darauf hinweisen, dass hier die Vorfahrt der auf die Autobahn auffahrenden Kfz beachtet werden muss, sind beidseitig aufgestellt und für die Kfz-Führenden deutlich erkennbar. Auch ist der Verkehr an dieser Stelle gut wahrnehmbar, es besteht eine ausreichende Sichtbeziehung, so dass bei Beachtung der allgemein erforderlichen Aufmerksamkeit und Sorgfalt im Straßenverkehr hier keine Probleme entstehen. Dies bestätigt auch die Unfallauswertung der letzten 3 Jahre, die an dieser Abfahrt unauffällig ist.

 

Daher besteht derzeit keine Notwendigkeit, die bestehende Verkehrszeichenregelung an dieser Stelle aus Verkehrssicherheitsgründen zu ändern. […]“

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 1554/XX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

Frank BalzerKatrin Schultze-Berndt

BezirksbürgermeisterBezirksstadträtin

 

Stammbaum:
1554/XX   Stoppschild am Ende der Autobahnabfahrt Schulzendorfer Straße   BVV-Büro   Empfehlung
1554/XX-01   Stoppschild am Ende der Autobahnabfahrt Schulzendorfer Straße   Bezirksamt - Abt. Bauen, Bildung und Kultur   Vorlage zur Kenntnisnahme
 
 

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