Drucksache - 0511/XX-01
Sachverhalt:
Ich bitte zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 13.11.2017 - Drucksache Nr. 0511/XX -:
„Das Bezirksamt wird ersucht, künftig bei externen Stellenbesetzungen und der Vergabe von Ausbildungsplätzen überwiegend das anonymisierte Bewerbungsverfahren durchzuführen.“
wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
Die Verwendung von anonymisierten Bewerbungsformularen bietet sich im Rahmen von E-Recruiting als qualifizierte Ergänzung an. Dazu müssen jedoch zunächst die technischen Voraussetzungen geschaffen werden, da das Bewerbungsverfahren zu Stellenausschreibungen seit längerer Zeit bereits im Bezirksamt Reinickendorf von Berlin ausschließlich über das berlinweit genutzte E-Recruiting-System rexx erfolgt. Dieses IT-System hat sich hier im Hause bewährt, bedarf noch an der einen oder anderen Stelle der Verbesserung und die Systemperformance muss seitens des Anbieters gesteigert werden.
Das E-Recruiting-Verfahren ist in Berlin für den Echtbetrieb noch nicht durch alle Gremien zugelassen worden. Momentan erfolgt – insbesondere nach Zustimmung durch den Hauptpersonalrat – ein nunmehr verlängerter Probeechtbetrieb in der Version ER 7 bis 31.12.2019. Die Senatsverwaltung für Finanzen hat zum Ende Dezember 2018 darüber informiert, dass die Öffnung des Verfahrens in der aktuellen Version wieder für alle Ausschreibungsverfahren zur Anwendung kommt.
Voraussetzung für die Zustimmung des Hauptpersonalrates (HPR), der Hauptschwerbehindertenvertretung (HVP) sowie der für Frauenpolitik zuständigen Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung (SenGPG) zur Verlängerung des Probeechtbetriebs war die Zusicherung der Senatsverwaltung für Finanzen, beim geplanten Versionswechsel zu ER 8 zunächst den zuvor abgestimmten Anforderungen an eine gendergerechte Sprache sowie Barrierefreiheit zu entsprechen. Die Firma rexx systems GmbH wird nun die abgestimmten Anforderungen in der Version ER 8 umsetzen und den Versionswechsel vorbereiten.
Momentan kann dieses IT-Verfahren nicht für anonymisierte Bewerbungsverfahren genutzt werden. Die abweichenden Geschäftsprozesse im Vergleich zu dem „normalen“ Stellenausschreibungsverfahren müssen beschrieben werden und dann technisch in Verfahrensabläufen und neuen Rollenmodellen umgesetzt werden. Dies kann erst auf der Basis der Version ER 8 fortentwickelt werden.
Anonymisierte Bewerbungsverfahren sollen insbesondere als Botschaft nach außen an die potentiellen Bewerberinnen und Bewerber vermitteln, dass die Behörde dieses anonymisierte Bewerbungsverfahren nutzt, um im Vorauswahlverfahren sicherzustellen, dass objektiv geeignete Bewerber/innen eingeladen werden. Insofern ist das Durchführen anonymisierter Bewerbungsverfahren vielmehr ein „Statement“ in der Außendarstellung als eine tatsächliche und erforderliche Verbesserung von bereits qualitativ hochwertigen Personalauswahlverfahren.
Das Durchführen von anonymisierten Bewerbungsverfahren bietet sich insbesondere in den Fällen an, in denen in Spezialbereichen (z. B. Baubereich, ärztliche Bereiche) auf Außenbewerbungen ein starker Fokus zu richten ist.
Ich bitte, die Drucksache Nr.0511/XX damit als erledigt zu betrachten.
Frank Balzer Bezirksbürgermeister
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