Drucksache - 0464/XX-01  

 
 
Betreff: Keine sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen des Bezirks Reinickendorf
Status:öffentlichBezüglich:
0464/XX
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung u. Umwelt 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung und Umwelt 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Kenntnisnahme
13.02.2019 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Ich bitte zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 12.10.2017

- Drucksache Nr. 0464/XX -:

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, bei Neueinstellungen grundsätzlich auf sachgrundlose Befristungen nach § 14 (2) Teilzeit- und Befristungsgesetz zu verzichten.“

 

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

 

Das Bezirksamt Reinickendorf von Berlin hat bereits seit vielen Jahren den Abschluss von sachgrundlos befristeten Arbeitsverträgen gemäß § 14 Absatz 2 des Teilzeit- und Befristungs-gesetzes (TzBfG) nur als eine Ausnahmeoption genutzt. Grundsätzlich werden unbefristete und sachgrundbezogene befristete Arbeitsverträge bei Neueinstellungen geschlossen.

 

Der Regierende Bürgermeister hatte sich bereits im Juli 2017 mit einem Schreiben an die Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeister gewandt und gebeten, dass neue Beschäftigungsverhältnisse grundsätzlich nicht mehr sachgrundlos befristet werden sollten. Das Abgeordnetenhaus von Berlin hatte in seiner Sitzung am 30.11.2017 unter anderem beschlossen, dass der Senat aufgefordert wird, im öffentlichen Dienst keine weiteren befristeten Arbeitsverträge ohne sachlichen Grund nach dem § 14 Absatz 2 TzBfG abzu-schließen.

 

Die Senatsverwaltung für Finanzen hat mit Rundschreiben IV Nr. 29/2018 das Arbeitsmaterial zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) entsprechend ergänzt und Kriterien für die Ausnahmen definiert. Es ist begründet zu dokumentieren, wenn ein sachgrundlos befristeter Arbeitsvertrag gemäß § 14 Absatz 2 TzBfG geschlossen wird. Das Bezirksamt wird diese Regelungen beachten.

 

Dem Ersuchen wird somit auch künftig entsprochen.

 

Ich bitte, die Drucksache Nr.0464/XX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Frank Balzer

Bezirksbürgermeister

Stammbaum:
0464/XX   Keine sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen des Bezirks Reinickendorf   BVV-Büro   Ersuchen
0464/XX-01   Keine sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen des Bezirks Reinickendorf   Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung u. Umwelt   Vorlage zur Kenntnisnahme
 
 

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