Drucksache - 1600/XX-01
Sachverhalt:
Sehr geehrter Herr Bezirksverordnetenvorsteher,
die in der 26. Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 12.12.2018 nicht besprochene Einwohneranfrage - Drucksache Nr. 1600/XX -:
„Frage an das Bezirksamt und die Fraktionen:
Laut den Plänen der Vonovia sollen im ″Ziekowkiez″ neben den geplanten 600 Wohnungen auch Gewerbeflächen für z.B. Fahrrad-werkstatt etc. entstehen oder eingerichtet werden. Gleichzeitig plant man im Gewerbe- bzw. Mischgebiet Trettachzeile den Abriss von Gewerbe-einheiten, die u.a. diesen Zwecken dienen.
Meine Frage: Wäre es nicht sinnvoller, die bestehenden Gewerbe zu schützen und die gewachsene Durchmischung zu erhalten, statt in einem fast ausschließlichen Wohngebiet neue Gewerbe anzusiedeln?“
wird wie folgt beantwortet:
Die Planungen für mögliche Erweiterungsbauten im Ziekowkiez sind noch in einem frühen Stadium. Innerhalb dieser Planungen ist es angedacht, im allgemeinen Wohngebiet zulässige Einzelhandels- und Dienstleistungen mit zu integrieren. Dabei handelt es sich nicht um die Ausweisung neuer Gewerbeflächen, sondern, wie oben genannt, um allgemein zulässige Betriebe im allgemeinen Wohngebiet.
Die Trettachzeile hingegen ist planungsrechtlich derzeit einem Gewerbegebiet gleichzusetzen. Die dort zurzeit vorhandene Wohnnutzung ist nur bestandsgeschützt und soll durch den neuen Bebauungsplan langfristig gesichert werden.
Frank Balzer Bezirksbürgermeister
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