Drucksache - 1615/XX-01
Sachverhalt:
Sehr geehrter Herr Bezirksverordnetenvorsteher,
die in der 26. Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 12.12.2018 nicht besprochene Mündliche Anfrage - Drucksache Nr. 1615/XX -:
„Ich frage das Bezirksamt:
Am 10. Oktober 2018 hat die BVV die erste Reinickendorfer Soziale Erhaltungsverordnung beschlossen. Wann ist mit der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin zu rechnen, damit die Verordnung endlich in Kraft tritt?“
wird wie folgt beantwortet:
Vor der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt ist es notwendig, dass das Bezirksamt nach Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung die Erhaltungsverordnung erlässt. Dieser Erlass ist vom Bezirksamt am 04.12.2018 erfolgt. Der letzte Termin für die Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt ist der 29.12.2018. Die entsprechend noch anzufertigenden Vorlagen wurden termingerecht in der 51. Kalenderwoche bei der zuständigen Senatsverwaltung eingereicht, so dass die Veröffentlichung am 29.12.2018 erfolgen müsste.
Frank Balzer Bezirksbürgermeister
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