Drucksache - 1485/XX
Begründung:
Nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung über die Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung unbeschadet der Entlastung durch das Abgeordnetenhaus aufgrund der Haushalts- und Vermögensrechnung. Das Haushaltsjahr 2017 hat mit einem positiven Ergebnis in Höhe von Ebenso entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG über die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben und In Summe wurden 3.422.063,66 Euro an außerplanmäßigen Ausgaben und 3.662.000,00 € an außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen zugelassen und in Anspruch genommen. Überplanmäßige Ausgaben und überplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen wurden nicht in Anspruch genommen. In allen Fällen erfolgte die Zulassung mit Ausgleich (u. a. im Rahmen der Basiskorrektur).
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die als Anlage beigefügte Bezirkshaushaltsrechnung sowie die im Haushaltsjahr 2017 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen werden genehmigt.
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 3 und § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 3 BezVG Nr. 2.1 AV § 37 LHO und Nr. 9 AV § 80 LHO
Haushaltmäßige Auswirkungen:
Siehe Anlage
Frank Balzer Bezirksbürgermeister
Anlagen:
Bezirkshaushaltsrechnung Reinickendorf für das Haushaltsjahr 2017
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