Drucksache - 1485/XX  

 
 
Betreff: Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung und der über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2017
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung u. Umwelt 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung und Umwelt 
Drucksache-Art: Vorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beratung
14.11.2018 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Hauptausschuss Beratung
03.12.2018 
26. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
23.01.2019 
27. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
13.02.2019 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Bezirksrechnung 2017 elektronische Fassung

Sachverhalt

Begründung:

 

Nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung über die Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung unbeschadet der Entlastung durch das Abgeordnetenhaus aufgrund der Haushalts- und Vermögensrechnung.

Das Haushaltsjahr 2017 hat mit einem positiven Ergebnis in Höhe von
9.021.007,24 Euro abgeschlossen. Das Ergebnis wird in das Haushaltsjahr 2019 vorgetragen.

Ebenso entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG über die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben und
Verpflichtungsermächtigungen (Anlage 6 und 7 der Bezirkshaushaltsrechnung).

In Summe wurden 3.422.063,66 Euro an außerplanmäßigen Ausgaben und 3.662.000,00 € an außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen zugelassen und in Anspruch genommen. Überplanmäßige Ausgaben und überplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen wurden nicht in Anspruch genommen. In allen Fällen erfolgte die Zulassung mit Ausgleich (u. a. im Rahmen der Basiskorrektur).

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die als Anlage beigefügte Bezirkshaushaltsrechnung sowie die im Haushaltsjahr 2017 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen werden genehmigt.

 

 


Rechtsgrundlage:

 

§ 4 Abs. 3 und § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 3 BezVG

Nr. 2.1 AV § 37 LHO und Nr. 9 AV § 80 LHO

 

 

Haushaltmäßige Auswirkungen:

 

Siehe Anlage

 

 

Frank Balzer

Bezirksbürgermeister

 


Anlagen:

 

Bezirkshaushaltsrechnung Reinickendorf für das Haushaltsjahr 2017

 

 
 

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