Drucksache - 1379/XX  

 
 
Betreff: Bauliche Mängel im Wohngebäude Trettachzeile 15
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVV-Büro 
Verfasser:Bürger/in 
Drucksache-Art: Einwohneranfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beantwortung
10.10.2018 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf beantwortet   

Sachverhalt

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Frage an das Bezirksamt und die Fraktionen:

 

Uns liegt ein Gutachten aus Sept. 2017 vor, das den Zustand und die baulichen Mängel im Wohngebäude Trettachzeile 15 dokumentiert. Im Folgenden finden sich darin folgende Auszüge:

Die nordwestliche Außenwand (Giebel im Flur) weist im Bereich der Eingangstür starke
Durchfeuchtungen auf. Diese Durchfeuchtungen (bis 150 digits) sind im unteren Wandbereich
gemessen worden.
Dies entspricht einer Durchfeuchtung von ca. 25 % in diesem Wandbereich bis ca. 0,6 m Höhe.
Oberhalb dieser Höhe wurden nur noch Durchfeuchtungen von 10 % gemessen....

Die gleiche Außenwand weist in der Küche, ebenfalls bis ca. 0,6 m über Oberkante Fußboden,
starke Schwarzschimmelbildung und eine sehr deutliche Putzzermürbung auf.
Hier wurden ebenfalls ca. 150 digits (25 % Durchfeuchtung) gemessen....

Die gleiche Außenwand in der Kammer weist zusätzlich zu den Schäden in den unteren
Wandbereich eine punktuelle Schädigung / Durchfeuchtung unterhalb des Fensters auf. Die
gemessenen Werte korrespondieren mit den anderen Messwerten....

Im Wohn- und Schlafzimmer, welche auf der Westseite des Gebäudes liegen, sind verstärkte
Durchfeuchtungen im Bereich der Fensterbänke (Wohnzimmer) und den HK-Nischen am Wandfuß
feststellbar....

Im Kinderzimmer ist ein starker Moder- bzw. Faulgeruch
festzustellen, der zusätzlich Anteile von Brack- bzw. Heizungswasser aufweist.
Der Fußboden im Kinderzimmer besteht aus einem Laminat, welches im Bereich der Fugen
deutliche Verwerfungen aufweist. Dies ist als Anzeichen für eine starke Durchfeuchtung zu
werten....

An der Giebelwand wurden Durchfeuchtungen am Deckenrand festgestellt. Die Tapete war
bereits aufgeweicht.
An der westlichen Außenwand waren ebenfalls Schäden feststellbar, die am Deckenrand
begannen und sich links und rechts der Fenster bis in eine Höhe von ca. 1 m über Fußboden
fortsetzten....

Hier konnten deutliche Feuchteschäden im Bereich der Dachgaube festgestellt werden. Offenbar
kommt es durch eindringendes Niederschlagswasser an der Gaube zu starken Putzzermürbungen...

In dem nicht ausgebauten Dachbereich oberhalb des 1. OG wurden analog zu den ausgebauten
Bereichen starke Durchfeuchtungen und Ablaufspuren an der Holzkonstruktion der Dachgauben
festgestellt.
Die Biberschwanzdeckung weist zudem in Teilbereichen starke Lücken auf, durch die auch in
dem Bereich der freien Dachfläche Feuchtigkeit in das Gebäude eindringen kann....

Im Bereich des Spitzbodens wurden an den giebelseitigen Ortgängen starke Einwehungen von
Laub erkundet.
Zusätzlich sind auch hier deutliche Lücken und Fehlstellen der Dacheindeckung sichtbar...

 


Meine Frage:

Wie ist es zu erklären, dass seitens der Wohnungsaufsicht, die 2017 zwei Mal vor Ort war, diese doch mehr als eindeutigen Baumängel nicht erkannt wurden?



Anmerkung: Aus zeitlichen Gründen wird auf das Verlesen der einzelnen Punkte verzichtet!

 

 
 

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