Drucksache - 1273/XX  

 
 
Betreff: Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung über die Genehmigungskriterien für Gebiete mit Verordnungen zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs im Bezirk Reinickendorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung u. Umwelt 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung und Umwelt 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Kenntnisnahme
12.09.2018 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Ausschuss für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur Kenntnisnahme
27.09.2018 
15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 Genehmigungskriterien

Sachverhalt

3. Begründung

Die sozialen Erhaltungsverordnungen haben gemäß § 172 Abs.1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch zum Ziel, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in einem Gebiet aus besonderen städtebaulichen Gründen zu erhalten und einer sozialen Verdrängung entgegenzuwirken bzw. vorzubeugen. Damit bedürfen Vorhaben im Geltungsbereich der Erhaltungsverordnung der Genehmigung. Um das Verfahren möglichst transparent und einheitlich zu gestalten, stellen die Kriterien ein in anderen Berliner Bezirken praktiziertes und bewährtes Instrument zur Prüfung von Vorhaben in Milieuschutzgebieten dar. Die Prüfung und Entscheidung über Maßnahmen erfolgt nach den vom Bezirksamt Reinickendorf beschlossenen Genehmigungskriterien.

 


2. Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 07.082018 beschlossen:

Die in der Anlage 1 beschriebenen Genehmigungskriterien gelten für Gebiete mit Verordnungen zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs im Bezirk Reinickendorf.

 


4. Rechtsgrundlagen

  • § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
  • § 12 Abs. 2 Ziff. 4 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)
  • § 30 Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB)

 

5. Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Die zusätzliche erforderliche Personalstelle wird nicht von der Senatsverwaltung übernommen und muss aus bezirklichen Mitteln finanziert werden.

6.  Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

Keine

 

7. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

8.  Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

………………………..

Frank Balzer

Bezirksbürgermeister                                          

 

 

Anlagen

Anlage 1: Genehmigungskriterien  

 

 


Anlagen:

1) Genehmigungskriterien

 
 

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