Drucksache - 1255/XX
Sachverhalt:
Nicht zuletzt angesichts des ständig steigenden Pendlerverkehrs ist die S 1 insbesondere zu den Stoßzeiten in zunehmendem Maße überlastet. Bis 2023 stehen keine zusätzlichen S-Bahnfahrzeuge zur Verfügung, so dass bis dahin keine Angebotsausweitungen möglich sind. Für einen dringend benötigten 10-Minuten-Takt Richtung Oranienburg ist darüber hinaus aber auch ein Infrastrukturausbau notwendig, der jetzt in Angriff genommen werden muss, damit kein zusätzlicher Zeitverzug entsteht. Das Land Berlin hat sich mit dem Mobilitätsgesetz und hier insbesondere § 7, § 14, § 25 und § 31 verpflichtet, die Anforderungen, die sich aus den Mobilitätsbedürfnissen im Stadt-Umland-Zusammenhang der Metropolregion Berlin-Brandenburg ergeben, im Sinne einer integrierten Angebots- und Netzentwicklung und mit dem Fokus auf die Verkehrsmittel des Umweltverbunds zu berücksichtigen und u.a. die Schienenverkehrsinfrastruktur unter diesem Gesichtspunkt auszubauen. Vor diesem Hintergrund lohnt es sich, einen erneuten Anlauf zu unternehmen, um den für eine Taktverdichtung der S 1 notwendigen Infrastrukturausbau zu ermöglichen.
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, das Mobilitätsgesetz und hier insbesondere § 7, § 14, § 25 und § 31 zum Anlass zu nehmen, sich mit Nachdruck gegenüber der Senatsverwaltung Umwelt, Verkehr und Klimaschutz dafür einzusetzen, dass die Landesregierungen von Berlin und Brandenburg zeitnah Gespräche mit der DB Netz AG aufnehmen, um den für einen 10-Minuten-Takt der S 1 Richtung Oranienburg notwendigen Infrastrukturausbau mit dem Ziel in die Wege zu leiten, dass die Strecke nördlich von Frohnau zumindest abschnittsweise 2-gleisig wird. Zusätzlich muss durch den Einsatz von Vollzügen die für alle Benutzerinnen und Benutzer unzumutbare Überlastung zwischen Frohnau und der Berliner Innenstadt schnellstens beendet werden.
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