Drucksache - 1107/XX  

 
 
Betreff: Einstellung des Bebauungsplanentwurfs 12-48 für die Grundstücke Ollenhauerstraße 125-127 mit Ausnahme der im Bebauungsplan XX-134 als Straßenverkehrsflächen festgesetz-ten Teilflächen im Bezirk Reinickendorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung u. Umwelt 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung und Umwelt 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Kenntnisnahme
13.06.2018 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Ausschuss für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur Kenntnisnahme
28.06.2018 
12. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
b Bebauungsplanentwurf

Sachverhalt

Begründung:

 

Ziel des Bebauungsplanes 12-48 vom 04. Juni 2013 war die Festsetzung eines Mischgebietes gemäß § 6 Baunutzungsverordnung, um sowohl Wohnen als auch eine gewerbliche Nutzung innerhalb des Geltungsbereiches zu ermöglichen. Insbesondere die angestrebte Entwicklung des Potenzialgrundstücks Ollenhauerstraße 125 seitens des Grundstückseigentümers war Anlass der Planung.

Das Bebauungsplanverfahren wurde bis zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange geführt.

Die Auswertung der frühzeitigen Öffentlichkeits- sowie Behördenbeteiligung wurde mit Vermerk vom 21.11.2016 abgeschlossen.

 

Im Rahmen der Vorbereitungen zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte eine Altlastenauskunft durch die zuständige bezirkliche Fachbehörde (Umwelt- und Naturschutzamt). Danach sind Teile des Geltungsbereichs im Bodenbelastungskataster als Verdachtsfläche bzw. altlastenverdächtige Flächen erfasst. Zudem wird der Geltungsbereich durch einen sanierungsbedürftigen Grundwasserschaden durchflossen, dessen Ursprung unter dem bebauten Nachbargrundstück Ollenhauerstraße 122 liegt. Seit Oktober 2015 wird auf dem Grundstück Ollenhauerstraße 122 eine ISCO-Sanierung des Schadensherds durchgeführt, die inzwischen erste Erfolge zeigt. Nach Abschluss der Sanierung ist jedoch eine zusätzliche Wartezeit anzusetzen, um einen erneuten Anstieg der Schadstoffkonzentration und damit einhergehenden Rebound-Effekt ausschließen zu können.

 

Durch die anhaltende Grundwasserkontamination und hohe Schadstoffkonzentration geht das Umwelt- und Naturschutzamt von einer zusätzlichen Belastung des Bodens im Geltungsbereich, insbesondere im vorderen Teil des Grundstücks 125, aus. Ein notwendiger Aushub des kontaminierten Bodens wird daher nicht ausgeschlossen, kann jedoch erst nach erfolgreich abgeschlossener Sanierung des Schadensherds erfolgen. Der genaue Zeitrahmen kann nicht genau bestimmt werden, es muss jedoch mit mehreren Jahren gerechnet werden. Zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses konnte die Dimension der tatsächlichen Kontaminierung nicht erkannt werden.

Für die Durchführung der Behördenbeteiligung ist ein aktuelles Gutachten zu Boden- und Grundwasseruntersuchungen notwendig, um eine Gefährdung der Umwelt auszuschließen und die Bebaubarkeit des Plangebiets zu gewährleisten.

Bis zum erfolgreichen Abschluss der Grundwasser- und Bodensanierung wird daher eine Fortführung des Bebauungsplanverfahrens ausgeschlossen. Im Hinblick auf die nicht absehbare zeitliche Dauer der Sanierungsmaßnahmen soll der Bebauungsplan 12-48 eingestellt werden. Diese Vorgehensweise wurde mit dem Grundstückseigentümer abgestimmt.

 


Sachverhalt:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 15.05.2018 beschlossen:

 

Der Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz wird beauftragt, das Verfahren zu dem Bebauungsplanentwurf 12-48 für die Grundstücke Ollenhauerstraße 125-127 mit Ausnahme der im Bebauungsplan XX-134 als Straßenverkehrsflächen festgesetzten Teilflächen im Bezirk Reinickendorf einzustellen.

 


Rechtsgrundlagen

 

  •    § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I. S. 1722).
  •    § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBI. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2015 (GVBl. S. 283).
  •    § 36 Abs. 2c Bezirksverwaltungsgesetz Berlin (BezVwG Bln) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. S. 692)

 


Anlagen:

Bebauungsplanentwurf 12-48

 

 

Frank Balzer

Bezirksbürgermeister

 

 
 

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