Drucksache - 0253/XX-01  

 
 
Betreff: Ausweitung der Tarifzone B bei der S-Bahn
Status:öffentlichBezüglich:
0253/XX
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten 
Drucksache-Art: Vorlage z. Kenntnisnahme/Zwischenbericht
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Kenntnisnahme
14.02.2018 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf vertagt   
14.03.2018 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 11.10.2017 zur Drucksache Nr. 0253/XX:

 

„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigem Stellen dafür einzusetzen, dass die Tarifzone B über das Berliner Stadtgebiet hinaus, mindestens bis zur jeweils ersten hinter der Stadtgrenze gelegenen S-Bahnstation der grenzüberschreitenden S-Bahn-Linien, vergrößert wird.“

 

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

 

Das Bezirksamt hat die Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung aufgegriffen und bei der Deutschen Bahn um die Ausweitung der Tarifzone B bei der S-Bahn gebeten.

 

Hierzu liegt nun folgende Antwort vor:

 

„Ab Dezember 2017 fährt die Deutsche Bahn ihre Verkehrsleistungen im Rahmen eines sogenannten Bruttovertrages. Das bedeutet, dass die Deutsche Bahn vom Senat bzw. dem Land Brandenburg ein Entgelt je gefahrenem Kilometer erhält und das Fahrgeld im Gegenzug dem Senat bzw. dem Land Brandenburg zusteht. Das hat unter anderem zur Folge, dass die Beantragung der Tarife für die S-Bahnverkehre zukünftig in die Hoheit der Länder Berlin und Brandenburg fällt. Insofern ist für eine derartige Diskussion nicht mehr die Deutsche Bahn der richtige Ansprechpartner, sondern ist zukünftig der Senat bzw. der VBB im Auftrag des Senates.

 

Die Deutsche Bahn hat allerdings als langjähriger Betreiber und bisheriger Mitgestalter folgende Meinung zu dieser Forderung:

 

Heute sind die Tarifzonen auch für nicht geübte Kunden leicht nachzuvollziehen. Die Berliner Stadtgrenze und der S-Bahnring sind markante, für jeden eingängige Begrenzungen. Eine Ausweitung der Tarifzone B würde den Tarif erheblich verkomplizieren, da dadurch dann Überlappungsbereiche zwischen den Tarifzonen entstehen müssten. Das würde den VBB-Tarif unübersichtlicher machen. Außerdem würden dadurch erhebliche Mindereinnahmen entstehen. Das dafür einzusetzende Steuergeld ist nach der Auffassung der Deutschen Bahn aber besser in Angebotsausweitungen und Investitionen in die Infrastruktur angelegt. Auch das Argument der Reduzierung des Parkdrucks am letzten Bahnhof im Tarifbereich B spricht nicht für eine Ausweitung der Tarifzonen: So würde das Problem nur einen Bahnhof weiter verlagert. Diesem Problem muss vielmehr z.B. mit Parkraumbewirtschaftung begegnet werden.“

 

Das Bezirksamt hat bei der zuständigen Senatsverwaltung um die Ausweitung der Tarifzone B bei der S-Bahn gebeten. Eine Rückmeldung liegt noch nicht vor.

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 0253/XX als Zwischenbericht zu betrachten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Frank Balzer Sebastian Maack

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

 

Stammbaum:
0253/XX   Ausweitung der Tarifzone B bei der S-Bahn   BVV-Büro   Empfehlung
0253/XX-01   Ausweitung der Tarifzone B bei der S-Bahn   Bezirksamt - Abt. Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten   Vorlage z. Kenntnisnahme/Zwischenbericht
0253/XX-02   Ausweitung der Tarifzone B bei der S-Bahn   Bezirksamt - Abt. Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten   Vorlage zur Kenntnisnahme
 
 

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