Drucksache - 0657/XX
Sachverhalt:
Die bisherige Umleitungsstrecke bei Sperrung der BAB 111 verläuft über die Heiligenseestraße und die Hennigsdorfer Straße und somit durch ein großes Gebiet in Heiligensee. Viele Anwohner werden von Lärm und Abgasen belästigt. Durch Nutzung der Ruppiner Chaussee zwischen Heiligenseestraße und Schulzendorfer Straße könnte zum einen die Anzahl der belasteten Anwohner deutlich reduziert werden, zum anderen wäre diese Umleitungsstrecke aufgrund der geringeren Distanz auch ökologischer. Die Entwidmung der Straße ist vor über 30 Jahren entschieden worden. Aufgrund der seit dieser Zeit veränderten Verkehrsströme sollte diese Entscheidung neu überlegt werden.
Beschlussvorschlag:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Ruppiner Chaussee zwischen Schulzendorfer Straße und Karolinenstraße zur ausnahmsweisen Nutzung als Umleitungsstrecke wieder als öffentliche Straße gewidmet wird.
Die Öffnung für den Individualverkehr soll nur im Fall einer Sperrung der BAB 111 als Umleitungsstrecke möglich sein. Die generelle Sperrung für den Durchgangsverkehr und die bestehenden Ausnahmeregelungen für den Anliegerverkehr und die Durchfahrt der BVG sollen erhalten bleiben.
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