Drucksache - 0657/XX  

 
 
Betreff: Ruppiner Chaussee für den Umleitungsverkehr nutzbar machen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVV-Büro 
Verfasser:CDU-Fraktion - Siesmayer, Tobias/Gewies, Marcel/Schmidt, Sylvia / FDP-Fraktion 
Drucksache-Art: Empfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beratung
08.11.2017 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Verkehrsausschuss Beratung
14.12.2017 
9. öffentliche Sitzung des Verkehrsausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
10.01.2018 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf vertagt   
14.02.2018 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

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Sachverhalt:

 

Die bisherige Umleitungsstrecke bei Sperrung der BAB 111 verläuft über die Heiligenseestraße und die Hennigsdorfer Straße und somit durch ein großes Gebiet in Heiligensee. Viele Anwohner werden von Lärm und Abgasen belästigt. Durch Nutzung der Ruppiner Chaussee zwischen Heiligenseestraße und Schulzendorfer Straße könnte zum einen die Anzahl der belasteten Anwohner deutlich reduziert werden, zum anderen wäre diese Umleitungsstrecke aufgrund der geringeren Distanz auch ökologischer. Die Entwidmung der Straße ist vor über 30 Jahren entschieden worden. Aufgrund der seit dieser Zeit veränderten Verkehrsströme sollte diese Entscheidung neu überlegt werden.

 

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Beschlussvorschlag:


Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: 

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Ruppiner Chaussee zwischen Schulzendorfer Straße und Karolinenstraße zur ausnahmsweisen Nutzung als Umleitungsstrecke wieder als öffentliche Straße gewidmet wird. 

 

Die Öffnung für den Individualverkehr soll nur im Fall einer Sperrung der BAB 111 als Umleitungsstrecke möglich sein. Die generelle Sperrung für den Durchgangsverkehr und die bestehenden Ausnahmeregelungen für den Anliegerverkehr und die Durchfahrt der BVG sollen erhalten bleiben.

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Stammbaum:
0657/XX   Ruppiner Chaussee für den Umleitungsverkehr nutzbar machen   BVV-Büro   Empfehlung
0657/XX-01   Ruppiner Chaussee für den Umleitungsverkehr nutzbar machen   Bezirksamt - Abt. Bauen, Bildung und Kultur   Vorlage zur Kenntnisnahme
 
 

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