Drucksache - 0180/XX  

 
 
Betreff: Bestellung eines stimmberechtigten Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds der BVV Reinickendorf für den Verwaltungsrat des Eigenbetriebes
"Kindertagesstätten Nordwest - Eigenbetrieb von Berlin".
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Jugend, Familie, Schule und SportBezirksamt - Abt. Jugend, Familie, Schule und Sport
   
Drucksache-Art:EmpfehlungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
08.03.2017 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf gewählt   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Drs. Nr. 0180_XX Anlage

Sachverhalt

 


Sachverhalt / Beschlussvorschlag:

 

  1. Gegenstand des Antrages

 

Bestellung eines stimmberechtigten Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds der BVV Reinickendorf für den Verwaltungsrat des Eigenbetriebes

„Kindertagesstätten Nordwest- Eigenbetrieb von Berlin“.

 

2.    Beschlussentwurf

 

Die Bezirksverordnetenversammlung des Bezirksamtes Reinickendorf beschließt:

 

Als stimmberechtigtes Mitglied im Verwaltungsrat  des Eigenbetriebes „Kindertagesstätten Nordwest - Eigenbetrieb von Berlin“ wird aus der BVV Reinickendorf

 

Frau/Herr bestellt.

 

Als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied im Verwaltungsrat des Eigenbetriebes „Kindertagesstätten Nordwest- Eigenbetrieb von Berlin“ wird aus der BVV Reinickendorf

 

Frau/Herr bestellt.

 

  1. Begründung

 

Für den Verwaltungsrat des Eigenbetriebes „Kindertagesstätten Nordwest- Eigenbetrieb von Berlin“ ist auch in der neuen Wahlperiode ein stimmberechtigtes Mitglied aus der Mitte der Bezirksverordnetenversammlung durch Wahl zu bestimmen.

Für den Fall der Abwesenheit dieses Mitgliedes sollte außerdem ein Vertreter bestellt werden.

 

  1. Rechtsgrundlage

 

§ 6 Abs. 2 Nr. 2 Eigenbetriebsgesetz (EigG) in Verbindung mit

§ 20 Abs. 2 Nr. 3 Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege (Kindertagesförderungsgesetz-KitaFöG).

 

§ 7 Abs. 2 und Abs. 4 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kindertagesstätten Nordwest, Eigenbetrieb von Berlin“ vom 08.12.2005 (Amtsblatt Nr. 1  / 06.01.2006 S. 23/24).

 

5. Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

 

 

Frank Balzer Tobias Dollase

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat


 

 

 
 

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